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Krankenkasse - Einkommenssteuerbescheid nicht rechtzeitig eingereicht.

15. Februar 2022 16:37 |
Preis: 35,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Schönen guten Tag,

ich hoffe sehr Sie können mir weiterhelfen. Bin bei der TK und sollte bis zum 31.12.21 meinen Einkommenssteuerbescheid 2018 einreichen. Da ich mein Postfach auf Digital umgestellt und mir in letzter Zeit eine neue Mail Adresse zugelegt habe sind die Briefe der TK nicht zu mir gelangt.

Durch Überschreitung der Frist wurde jetzt die Beitragsbemessungsgrenze auf 4.425€ festgelegt
Ich war zu dieser Zeit zeitweise Student und nebenberuflich selbstständig. Beitrag lag bei circa 180€ und wurde jetzt durch die Hochstufung auf 783,23€ festgelegt.

Meine Frage nun welche Angaben und Parapraphen muss der Widerspruch beinhalten, damit ich theoretisch noch eine Chance besitze dieses Geld nicht leisten zu müssen.

Ich hoffe sehr Sie können mir weiterhelfen.

MIt freundlichen Grüßen
N.Lohnert

15. Februar 2022 | 17:11

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:



Frage 1:
"Meine Frage nun welche Angaben und Parapraphen muss der Widerspruch beinhalten, damit ich theoretisch noch eine Chance besitze dieses Geld nicht leisten zu müssen."

Beinhalten muss das Ganze im Prinzip lediglich die Übermittlung des angeorderten Steuerbescheids, den Hinweis Ihre tatsächlichen Einnahmen laut Steuerbescheid fallen wesentlich geringer aus als aktuell berechnet sowie die Beantragung der Aussetzung der Vollziehung ( damit man die aktuelle Beitragsforderung nicht zwangsvollstreckt) und die Bitte um schnelle Berarbeitung und Berechnung des tatsächlichen Beitrags laut nunmehr eingereichten Steuerbescheid. Bestenfalls sollten Sie den Eingang der Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse auch nachweisen können.

Die Beiträge werden dann entsprechend der Daten aus dem Steuerbescheid 2018 berechnet und die alten Bescheide aufgehoben.


Ich erlaube mir zudem den Hinweis, dass die TK die Anforderung des Steuerbescheids nicht auf digitalem Wege verschickt, sondern per Post. Dies geschieht in der Regel durch mindestens drei Anschreiben, wobei in dem letzten auf die Folgen der Nichteinrechung der angeforderten Unterlagen hingewiesen wird (Berechnung nach dem Höchstsatz). Insofern sollten Sie also zukünftig dringend Sorge dafür tragen, dass Briefe Sie auch erreichen können.



Raphael Fork
-Rechtsanwalt -


Rechtsanwalt Raphael Fork

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