Sehr geehrter Ratsuchender,
nach Ihrer Schilderung werden Sie die Kosten über § 94 SGB VIII
vollständig tragen müssen, da Sie als leistungsfähig anzusehen sind.
Es kommt also allein auf die Kisten der Einrichtung an.
Nur wenn diese deutlich überzogen sind oder die Beteiligung Ihre Existenz bedrohen wird (wovon so aber nicht auszugehen ist), kann eine Reduzierung in Betracht kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Hallo Fr. True-Bohle,
vielen Dank. Das ist eine hilfreiche Information, aber meine Fragen nach den ungefähren Kosten ist nicht beantwortet. Wie hoch sind denn die Kosten der Einrichtung? Natürlich ist uns bewusst, dass diese unterschiedlich sind, je nach Lage und Einrichtung, aber können Sie uns eine Range nennen? Übliche Werte, von ca. bis ca.?
Mit freundlichen Grüßen,
Sehr geehrter Ratsuchender,
so hatte ich die Frage auch wirklich nicht verstanden.
Die Kosten sind von einrichtung zu Einrichtung stark unterschiedlich.
Die variierten von 2.000 € bis zu 7.500 €, wobei z.B., eine Einrichtung In Zentrumsnähe der von Ihnen angegebenen Stadt im oberen Level liegen wird, die Kosten in einer Einrichtung auf dem Land deutlich geringer ist.
Auch kommt es darauf an, ob und in welchem Umfang eine Betreuung Ihrer Tochter über dem Normalmaß hinaus gewährt wird, ob es z.B. spezielle Therapien gibt, ob bestimmte Ernährung gewährleistet werden muss.
Hier sind dann in der Tat extreme Unterschiede von Einrichtung zu Einrichtung, wobei die Grundregel bei ca. 200 € pro Tag liegen kann
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle