Wir haben einen Teil eines Grundstück gekauft. Die Fläche wird in insgesamt 4 Parezellen unterteilt und mit 2 DHH bebaut. In unserem zukünftigen Garten steht eine Buche, deren Stamm um wenige Zentimeter von der Grenze entfernt auf unserem Grundstück steht. Krone und Wurzelwerk ragen aber auch erheblich auf das Nachbargrundstück herüber.
Wir sind uns mit den zukünftigen Nachbarn einig, dass der Baum gefällt werden soll. Unklar ist uns, ob wir die Kosten der Fällung alleine tragen müssen oder von den zukünftigen Nachbarn eine Beteiligung verlangen können.
sofern es keine vertragliche Absprache mit dem Nachbarn gibt (die auch mündlich erfolgen könnte, aber eben beweisbar sein muss), werden Sie als Eigentümer die Kosten tragen müssen.
Sofern Überhang und Wurzelüberwuchs bestehen, hätte der Nachbar sogar nach § 910 BGB
einen Ansptruch gegen Sie, muss sich dann folgerichtig auch nicht an den Kosten beteiligen (solange es eben keine anderslautende vertragliche Vereinbarung gibt).
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Rückfrage vom Fragesteller10. August 2015 | 19:37
Danke für die Antwort! Haben wir denn bestimmte Verpflichtungen was die Art der Fällung des Baums angeht? Können wir bspw. die Wurzel im Boden lassen oder haben die zukünftigen Nachbarn Anspruch auf eine bestimmte Qualität der Rodungsmaßnahme, so bspw. auf ein Entfernen des Wurzelwerks unterirdisch / oberirdisch?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt10. August 2015 | 20:02
Sehr geehrter Ratsuchender,
hierbei handelt es sich leider nicht um eine kostenlose Nach(Verständigungs)frage, sondern um eine völlig neue Frage, die auch den Rahmen des von Ihnen gewählten Einsatzes sprengen würde.
Nach den Nutzungsbedingungen verbietet sich daher die kostenfreie Beantwortung; insoweit bitte ich um Verständnis.
Gerne können Sie eine neue Frage zu diesem neuen Problem stellen.