Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Kosten für die Fällung eines Baums

10. August 2015 15:50 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von


20:02

Wir haben einen Teil eines Grundstück gekauft. Die Fläche wird in insgesamt 4 Parezellen unterteilt und mit 2 DHH bebaut. In unserem zukünftigen Garten steht eine Buche, deren Stamm um wenige Zentimeter von der Grenze entfernt auf unserem Grundstück steht. Krone und Wurzelwerk ragen aber auch erheblich auf das Nachbargrundstück herüber.

Wir sind uns mit den zukünftigen Nachbarn einig, dass der Baum gefällt werden soll. Unklar ist uns, ob wir die Kosten der Fällung alleine tragen müssen oder von den zukünftigen Nachbarn eine Beteiligung verlangen können.

10. August 2015 | 16:51

Antwort

von


(2928)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,


sofern es keine vertragliche Absprache mit dem Nachbarn gibt (die auch mündlich erfolgen könnte, aber eben beweisbar sein muss), werden Sie als Eigentümer die Kosten tragen müssen.


Sofern Überhang und Wurzelüberwuchs bestehen, hätte der Nachbar sogar nach § 910 BGB einen Ansptruch gegen Sie, muss sich dann folgerichtig auch nicht an den Kosten beteiligen (solange es eben keine anderslautende vertragliche Vereinbarung gibt).



Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg





Rückfrage vom Fragesteller 10. August 2015 | 19:37

Danke für die Antwort! Haben wir denn bestimmte Verpflichtungen was die Art der Fällung des Baums angeht? Können wir bspw. die Wurzel im Boden lassen oder haben die zukünftigen Nachbarn Anspruch auf eine bestimmte Qualität der Rodungsmaßnahme, so bspw. auf ein Entfernen des Wurzelwerks unterirdisch / oberirdisch?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 10. August 2015 | 20:02

Sehr geehrter Ratsuchender,


hierbei handelt es sich leider nicht um eine kostenlose Nach(Verständigungs)frage, sondern um eine völlig neue Frage, die auch den Rahmen des von Ihnen gewählten Einsatzes sprengen würde.

Nach den Nutzungsbedingungen verbietet sich daher die kostenfreie Beantwortung; insoweit bitte ich um Verständnis.

Gerne können Sie eine neue Frage zu diesem neuen Problem stellen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg

ANTWORT VON

(2928)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet- und Pachtrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER