Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Frage summarisch auf der Basis der mitgeteilten Informationen.
1. Grundsätzlich liegen die Rechte an einem literarischen Werk bei dem jeweiligen Autor. Für den vollen Schutz ist erforderlich, dass das Werk zumindest einmal veröffentlicht wurde und erschienen ist, § 6 UrhG
.
Dies ist in Ihrem Fall Ihren Schilderungen zufolge geschehen (Herausgabe durch den Verein).
Gem. § 64 UrhG
erlischr der Schutz 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Diese Voraussetzung dürfte in Ihrem Fall noch nicht eingetreten sein. Sie können also davon ausgehen, dass die Rechte an den Werken, wie Sie schon selbst vermutet haben, noch bei den jeweiligen Autoren bzw. deren Erben liegen.
2. Nun zu der für Sie interesanteren Frage, was geschehen kann, wenn..?
Jedem Urheber eines Werkes stehen die Schutzmäglichkeiten des Urhebergesetzes zur Seite (Unterlassung, Schadenersatz etc.). So also auch in Ihrem Fall. Sofern Sie also die Einwilligung der Autoren haben, stellt die Veröffentlichung (auch im pdf-Format) kein Problem dar.
Hinsichtlich der Autoren, die Sie nicht ausfindig machen konnten, könnte es theoretisch dazu kommen, dass diese oder deren Erben etwaige Rechte an den Werken geltend machen. In diesem Fall könnten Sie sich nicht auf den Standpunkt stellen, Sie hätten versucht, alle Autoren ausfindig zu machen, es habe nur eben nicht geklappt. Sie wären den Ansprüchen voll ausgesetzt. Auch der Verweis auf eine ehrenamtliche Tätigkeit würde Sie nicht schützen.
Wie hoch indes bsw. ein Schadensersatzanspruch in Ihrem Fall wäre, kann von dieser Stelle aus nicht beurteilt werden.
Natürlich treten die Probleme nur auf, wenn 1. einer der nicht kontaktoierten Autoren (oder Erben) die Veröffentlichung mitbekommt und 2. etwas dagegen einzuwenden hat.
Gleichwohl kann ich Ihnen für Ihre höchstmögliche Sicherheit nur raten, ausschließlich die Werke zu veröffentlichen, deren Autoren zugestimmt haben.
Vielleicht wäre es denkbar, die Werke nach und nach zu veröffentlichen soweit die Einwilligungen vorliegen und in der Zwischenzeit nach den restlichen Autoren zu forschen. Bei einer Gesamtveröffentlichung setzen Sie sich jedoch einem gewissen Risiko aus.
3. Wenn Sie eine exakte Überprüfung wünschen, sollten Sie sich an einen Kollegen mit Schwerpunkt Marken- und Urheberrecht wenden, der alle vorliegenden Fakten einsehen kann. Allerdings dürfte der erzielte Erlös unter den Kosten für eine Beratung liegen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort eine erste rechtliche Orientierung geben und wünsche Ihnen viel Erfolg in der Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Dolscius
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