ich mache folgendes. Aus einer Sendung z.B. ZDF mache ich mir Screenshots mit den in der Sendung dargestellten Personen. Anschließend nehme ich dieses Bild und füge es in eine von mir erstelltes Word Dokument aus dem ich dann ein PDF Dokument erstelle, welches ich dann veröffentliche z.B. auf Facebook.
Wie sieht es hier mit dem Urheberrecht aus? Liegt das bei einem Screenshot beim ZDF?
Wie sieht es mit dem Urheberrecht aus, wenn ich die Bilder selbst mit meiner Digitalkamera erstelle?
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Die Frage ist, ob Sie diese Screenshots in der von Ihnen beabsichtigten Art verwenden dürfen.
Dieses kann durchaus sein und zwar im Rahmen des sog. Zitierrechts.
Voraussetzung dafür wäre, dass
1. der Bildausschnitt unverändert ist
und
2. das Werk, das Sie herstellen ein eigenes schutzfähiges Werk im Sinne von § 2
Urhebergesetz darstellt.
Insbesondere im Hinblick auf Nr. 2 müßte das Werk einmal anwaltlich begutachtet werden, um das Endergebnis Ihrer Arbeit im Hinblick auf die Schutzfähigkeit (also ob es sich um ein urheberrechtlich schützenswertes eigenes Werk handelt) zu beurteilen.
Hier kommt es insbesondere darauf an, ob das Endprodukt von Ihnen eine sog. Schöpfungshöhe ausweist, also das Ergebnis einer eigenen kreativen geistigen Schöpfung ist.
Dieses muß wie eben angedeutet allerdings im Einzelfall bei Ihnen konkret geprüft werden. Ob es letztendlich mit einer eigenen Kamera gemacht wurde, macht dabei grundsätzlich keinen Unterschied.
Nachfolgend habe ich Ihnen einen interessanten Link zu diesem Thema beigefügt:
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht