Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Konzertverschiebung / Ticketrückgabe & Erstattung

18. Juni 2020 15:38 |
Preis: 40,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

ich habe im Februar 2020 Tickets für ein Konzert gekauft. Bedingt durch Corona wurde das Konzert von November 2020 in den Dezember 2021 verschoben und die Möglichkeit einer Ticketrückgabe eingeräumt, sollte der Ausweichtermin nicht passen. Von diese Option habe ich Gebrauch gemacht und um Erstattung gebeten. Nach Erhalt musste ich allerdings feststellen, das vom dem urspünglichen Betrag (132,60 EUR) nur 117,88 EUR erstattet wurden und die Differenz mit der Begründung, das es sich hierbei um diverse Gebühren handelt, einbehalten wurde.

Auf der Bestellbestätigung sowie der Rechnung ist bis auf eine Position "Versandkosten/Postversand in Höhe von 4 EUR) keine weitere Gebühr etc. aufgeführt.
Auf den Tickets selber wird der Preis inkl. Steuern & Gebühren aufgeführt.
Für mich erschliesst sich allerdings nichts, welche Gebühren in welcher Höhe berechnet wurden und nun für die Kürzung der Gebühren verantwortlich sind.

In den AGBs des Anbieters ( tickettoaster.de) wird erwähnt, das bei einer Erstattung "Gebühren" (u.a. Vorverkauf- und Systemgebühren) nicht erstattet werden. Auch hier keine weiteren Detailinformationen über die Höhe.

Können Sie sagen, ob dieses Vorgehen korrekt ist und auf welcher rechtlichen Basis dies passiert?
Vielen Dank & Gruss
R. Blechschmidt

18. Juni 2020 | 17:22

Antwort

von


(2736)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn eine Veranstaltung nicht wie vereinbart am auf dem Ticket genannten Termin stattfindet, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Betrages, den Sie für das Ticket bezahlt haben. Dies schließt Vorverkaufgebühren und Versandkosten mit ein.

Allerdings ist tickettoaster, wenn ich es richtig sehe, nur ein Vermittler. Der Anspruch auf vollständige Erstattung richtet sich aber gegen Ihren direkten Vertragspartner, also vermutlich der Veranstalter des Konzerts.
tickettoaster wird sich möglicherweise darauf berufen, dass die Vermittlung stattgefunden hat und daher die Vermittlungsgebühr verdient wurde. Ich habe allerdings meine Zweifel, ob diese Ansicht vor Gericht standhalten wird. Daher sollten Sie von Ihrem Vertragspartner die Erstattung aller Ihrer Kosten verlangen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

ANTWORT VON

(2736)

Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Urheberrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht, Miet- und Pachtrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER