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Kontaktverbot 'umgehen'

22. November 2016 13:07 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Zum mündlichen Kontaktverbot durch die Polizei

Sehr geehrte Damen und Herren,

mir wurde vor paar Monaten ein Kontaktverbot gegenüber meinem Ex-Freund von der Polizei ausgesprochen (nicht schriftlich), weil seine neue Freundin mich wegen Nachstellung angezeigt hat, obwohl ich sie nicht kenne und keinen Kontakt mit ihr hatte. Die Ermittlungen laufen und werden dies hochwahrscheinlich auch bestätigen.

Allerdings müsste ich meinem Ex-Freund wichtige Dokumente zukommen lassen. Wäre es ein Problem, wenn ihm meine Mutter diese Dokumente per E-Mail oder Post sendet? Müsste ich mit einer Strafe rechnen, wenn diese Dokumente durch meine Mutter zugestellt werden? Es geht lediglich um die Dokumente. Ich möchte die Dokumente ungern über einen Anwalt etc. übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

22. November 2016 | 13:41

Antwort

von


(421)
Käthe-Kollwitz-Str. 17
07743 Jena
Tel: 03641 47 800
Web: https://www.ra-stadnik.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ein mündlich ausgesprochener Kontaktverbot durch die Polizei hat nur eine zeitlich begrenzte Wirkung. Die Zulässigkeit der Dauer muss am Verhältnismäßigkeitsprinzip gemessen werden. Es kommt darauf an weshalb der Kontaktverbot erteilt worden war. Jedenfalls gilt dieser aber nicht unbegranzt. Gar eine Dauer von über einer Woche bedarf eines besonderen Vorfalls.
Grundsätzlich hat dieser die Funktion der belästigten Person Zeit zu geben um beim Amtsgericht eine einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz zu erwirken.

Das persönliche Verschicken Ihrerseits könnte der Dame einen Anlass für einen solchen Antrag geben, ob dieser erfolgreich sein wird kann ich Anhand des hier geschilderten Sachverhalts nicht beurteilen.

Jedenfalls kann Ihre Mutter oder eine Dritte Person die Dokumente gefahrlos versenden.

Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Evgen Stadnik

ANTWORT VON

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