Hallo, mein Mann und ich leben in der Türkei. Er ist türkischer Staatsbürger und hat leider vor 8 Jahren ca einen Haftbefehl in Deutschland gehabt. Jetzt müssen wir gemeinsam zum deutschen Konsulat. Kann er das Konsulat problemlos betreten? Der Leiter vom Konsulat ist bereits informiert über den Fall und meinte ein Besuch wäre problemlos möglich (also es erfolgt keine Verhaftung oder sonstiges). Aber kann ich seiner Aussage vertrauen? Ich habe es schwarz auf weiß, da er es mir per Mail bestätigt hat. Danke im Voraus.
es kommt auf die Art uns Schwere der Straftat an, ob man der Aussage vertrauen kann. Straftaten unterliegen zudem auch der Verjährung.
Um welche Straftat(en) ging es konkret?
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger
Rückfrage vom Fragesteller18. November 2024 | 17:46
Es ging damals um Diebstahl und Raub leider. Typische Jugendsünden. Kann der Leiter mich denn einfach so anlügen?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt18. November 2024 | 19:32
Sehr geehrter Fragensteller,
sagen wir es 'mal so: eine dennoch erfolgende Verhaftung wäre nicht rechtswidrig. Auch trotz Zusagen.
Raub verjährt z.B. nach 20 Jahren. Ich weiß jetzt nicht, wie hoch der Verfolgungsdruck ist, wenn eine Rückkehr nach Deutschland nicht zu erwarten ist. Vielleicht kann aber die Tat auch in der Türkei strafrechtlich verfolgt werden. Sicher hängt es auch von der Höhe der Beute und dem Maß der angewandten Gewalt / den Drohungen.
Vielleicht wäre es doch sinnvoll sich stellvertreten zu lassen, wenn es denn möglich ist.