Sehr geehrter Fragesteller,
Herr Kollege Steiniger hat Ihnen heute vormittag bereits auf Ihre Nachfrage geantwortet und diese Frage offen gelassen, so daß ich mir erlaube, diese Frage zu beantworten:
Wir der Kollege bereits zutreffend festgestellt hat, kommt es für die Beantwortung der Frage, ob eine Kleintierhaltung noch als vertragsgemäß angesehen kann, auf den Einzelfall an.
Wenn ich Ihre Schilderung korrekt verstehe, halten Sie derzeit 6 Geckos. Da diese Tiere offenbar in Terrarien gehalten werden und nicht in der Wohnung herumlaufen und Sie Ihren Tieren ein eigenes Zimmer zugeteilt haben, wird diese Haltung noch vertragsgemäß sein.
Eine feste Grenze bzw. konkrete Aussage, daß auch noch 10, 12 oder 15 Geckos vertragsgemäß sind, ist seriös nicht möglich, da den Gerichten hier ein Entscheidungsspielraum zusteht und eine Prognose kaum möglich ist. Es kommt hier auf den Einzelfall an, wobei die Interessen von Mieter und Vermieter gegeneinander abzuwägen sind. Als nicht vertragsgemäß wäre eine Kleintierhaltung jedenfalls dann zu nennen, wenn dadurch die Wohnung überdurchschnittlich abgenutzt und ggf. überdurchschnittliche Belästigungen für die Mitmieter zu erwarten wären.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
Antwort
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Mir ist nicht klar, welche Nachfrage Sie mit der alleinigen Angabe des URLs verbinden. Sollten Sie noch eine konkrete Nachfrage haben, schicken Sie mir doch bitte eine E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt