Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Richtigerweise ist es so, dass die Mieterin als Mandantin ihren Rechtsanwalt zu bezahlen hat.
In Ihrem Fall ist es wohl so, dass man die Meinung vertritt, dass sie durch die gegebenenfalls unberechtigte Kündigung, die Inanspruchnahme der anwaltlichen Vertretung durch Sie verursacht wurde und aus diesem Grund dieser „Schaden" zu ersetzen ist.
Sie müssen von daher die Kostenerstattung ablehnen indem Sie darauf abstellen, durch die unregelmäßigen Zahlungen berechtigt waren zu kündigen. Es ist daher auch nicht unbedingt notwendig einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Wübbe
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Rechtsanwalt Michael Wübbe
Erst mal recht vielen Dank, ich will ja auch keinen Rechtsanwalt beauftragen, sonddern einfach nur kündigen, soll ich das so den Anwalt schreiben? Danke
Guten Tag, sehr geehrte Ratsuchenden, sehr geehrter Ratsuchender,
auch wenn ich ein Schreiben wie eine Kündigung erhalte, kann ich einen Rechtsanwalt beauftragen und die Kosten dafür der Gegenseite in Rechnung stellen, wenn die Beauftragung notwendig ist. Hier sollten Sie dem Kollegen schreiben, dass die Beauftragung durch die Mieterin nicht notwendig war und deshalb die Kosten nicht erstattungsfähig sind.
Freundliche Grüße,
M. Wübbe