Wenn ein Grundschulkind Unterhalt (1000€ im Monat) von einem Elternteil auf das Konto des anderen Elternteils überwiesen bekommt, muss dann der andere Elternteil dafür Einkommensteuer zahlen oder wird das Kindergeld gekürzt oder ähnliche Späße?
da der gezahlte Unterhalt schon durch den unterhaltspflichtigen Elternteil versteuert wurde ist der Unterhalt bei dem Kind dann nicht nochmals zu versteuren. Dies gilt auch, wenn der Vater/die Mutter die Zahlungen steuerlich geltend machen kann.
Wie das Kindergeld aufgeteilt wird ist Sache der Eltern, hier erfolgt jedenfalls keine Anrechnung durch die Kindergeldkasse und auch das Kindergeld muss nicht versteuert werden.
Ich hoffe damit Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch eine schöne Woche.
Herr Burgmer hat meine Frage gut beantwortet, auch wenn eine abschließende Beurteilung, wie er schreibt, erst mit einer Prüfung des konkreten Vertragsentwurfs möglich ist. Für eine Ersteinschätzung bin ich jedoch im Rahmen des ... ...