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Kindesunterhalt halbes Wechselmodell

3. Dezember 2018 21:11 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Es geht um meine fast 14 Jährige Tochter. Wir haben ein sogenanntes Wechselmodell allerdings etwas abgeschwächt auf Wunsch des Kindes. Sie ist 10 Tage am Stück (Montag bis die andere Woche Mittwoch) bei uns (Mutter) und 5 Tage am Stück (Mittwoch nachmittag bis Montag morgen) bei ihrem Papa. Er bezahlt ihr Schulgeld (50€ im Monat) und ihre Versicherung (Unfall etc) und ich Essengeld und Fahrtkosten zur Schule. Kindergeldempfänger bin ich. Würde mir Unterhalt zustehen oder nicht? Wenn ja wieviel? Er verdient mehr wie ich, da ich in Teilzeit arbeite. Ich bin mittlerweile auch verheiratet.
Vielen Dank für die Antwort

3. Dezember 2018 | 21:49

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

der Vater ist nach Ihrer Darstellung verpflichtet Unterhalt für due Tochter zu zahlen.

Der Betreuungsregelung entspricht nicht dem Wechselmodell. Sie leisten mit der Regelung der 10 Tage zu 5 Tage doppelt soviel Betreuungsleitungen für die Tochter als der Vater. Daraus folgt die Unterhaltsverpflichtung des Vaters.

Die Höhe richtet sich allein nach dem Einkommen des Vaters, denn dieser ist auch alleine barunterhaltspflichtig.

Auf Ihr Einkommen kommt es aus diesem Grund nicht an.

Ohne die Kenntnis des Einkommens des Vaters kann aber die Höhe des Unterhalts nicht genannt werden.

Der Vater ist daher aufzufordern zunächst einmal Auskunft über sein Einkommen zu erteilen, damit der Unterhalt berechnet werden kann.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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