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Kindesunterhalt / Beurkundung durch JA / Form

| 12. September 2007 13:22 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich werde nächste Woche beim JA Hamburg einen (eigentlich zwei) Titel für den Unterhalt für meine zwei Söhne erstellen lasen. Werde den Titel befristet bis zu Volljährigkeit und statisch erstellen lasen.

Leider habe ich keine Ahnung davon und habe zwei Fragen:
1) Vor einige Jahre, kurz nach meine Trennung habe ich einen Titel beurkunden lasen. Davon habe ich leider keine Kopie. Muss nicht der alte Titel irgendwie „gecancelt“ werden? Und wie macht man es wenn man keine Kopie mehr hat?
2) Gibt es etwas bei der Formulierung des zweiten Titels worauf ich achten sollte? Ich meine gibt Standardformulierungen oder kreuzt man einfach „Befristet“ und gibt ein Datum an? Oder schreibt man ausdrücklich „bis zu Volljährigkeit“ oder „bis zu Volljährigkeit, die am jada jada eintritt“?

Wie Sie verstehen, ich habe keine Ahnung wie die JA Formulare aussehen oder ob es überhaupt Formulare sind oder Briefe oder oder ...

Vielen Dank im voraus,

GM

12. September 2007 | 13:40

Antwort

von


(2928)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
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Sehr geehrter Ratsuchender,


in der Regel werden vom Jugendamt Vordrucke verwendet, in denen Sie genaue Angaben und Verpflichtungen ankreuzen können.


Sie sollten hier darauf achten, dass in der neuen Urkunde aufgeführt wird, dass der jetztige Unterhalt

UNTER ABÄNDERUNG BESTEHENDER TITEL UND VERPFLICHTUNGEN

gezahlt wird und

BIS ZUM EINTRITT DER VOLLJÄHRIGKEIT BEGRENZT IST.


Diese Formulierungen sollten in der neuen Urkunde erhalten sein. Ist die Möglichkeit, dieses anzukreuzen nicht gegeben, sollte dieses dann schriftlich in der Urkunde unbedingt aufgeführt werden.

Auch sollten Sie sich dann unbedingt ein Exemplar aushändigen lassen und dieses dann auch sorgfältig aufbewahren.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


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