Sehr geehrter Ratsuchender,
unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der zur Verfügung stehenden Informationen erlaube ich mir, Ihre Frage wie folgt zu beantworten:
Grundsätzlich sind sämtliche Kosten, die durch den Umgang mit den Kindern alleine und ausnahmslos von dem Berechtigten (in diesem Falle von Ihnen) zu tragen. D.h. dies Kosten sind nicht anrechenbar und sind von dem Ihnen zustehenden Selbstbehalt zu bestreiten. Diese gesetzliche Auslegung ist nicht mehr unumstritten, jedoch immer noch herrschende Praxis.
Der Familienzuschlag des neuen Mannes Ihrer Ex-Frau spielt für die Bemessung des von Ihnen zu leistenden Kindesunterhalts ebenfalls keine Rolle. Entscheidend ist hierbei alleine die Bedürftigkeit der Kinder selbst.
Trotz der für Sie leider negativen Auskunft hoffe ich, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei jedoch lediglich um eine erste Einschätzung handelt. Um die Frage endgültig beantworten zu können ist eine Auseinandersetzung mit den konkreten Umständen des Einzelfalles vonnöten.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Grema
Rechtsanwalt
_____________
Christian Grema
C-G-W Rechtsanwälte
Postfach 1543
76605 Bruchsal
Tel.: (07251) 392 44 30 (24h)
Fax.: (07251) 392 44 31
Internet: www.c-g-w.de
E-Mail: info@c-g-w.de
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte