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Kindergeld für Stiefkinder

| 17. Juli 2007 00:14 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Ich wohne und arbeite in Deutschland, bin deutscher Staatsbürger, in Deutschland Einkommensteuerpflichtig. Im Frühling habe eine Frau aus Polen geheiratet. Sie ist geschieden, hat zwei Kinder / 8 und 16 /, für die sie bekommt den Unterhalt . Sie alle kommen erst Ende August nach Deutschland. Nach der Heirat habe ich bei der Familienkasse Kindergeld für beide Kinder beantragen.
Der Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, dass es sich um Stiefkinder handelt, die nicht in meinem Haushalt leben.
Ist das Recht?

17. Juli 2007 | 09:26

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:

Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld.
Als Kinder werden ebenso berücksichtigt Kinder des Ehegatten (Stiefkinder) die der Antragsteller in seinen Haushalt aufgenommen hat.
Wichtig ist aber, dass das Kindergeld wird nur für die Kinder gezahlt wird, die in Deutschland einen Wohnsitz haben oder sich hier auch gewöhnlich aufhalten.

Sie müssen also nach Ihrer Heirat, die Kinder Ihrer zukünftigen Frau in Ihren Haushalt aufnehmen und diese müssen dann auch wirklich dort wohnen. Unter diesen Voraussetzungen steht Ihnen dann ein Anspruch auf Kindergeld zu.

Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Kienhöfer
Rechtsanwalt


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