Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Keine Reisebestätigung, Reisebüro nicht erreichbar

9. Juni 2020 16:23 |
Preis: 31,00 € |

Reiserecht


Beantwortet von

Guten Tag!!
Im Dezember habe ich im Reisebüro online eine Fähre Italien-Griechenland gebucht und bezahlt.
Wegen Corona mußte ich 2x verschieben.
Am 25.5. habe ich telefonisch vereinbart, das Ticket auf den 2.7. zu schieben. Es wurde mir versichert, dass das kein Problem sei, Plätze frei. Eine schriftliche Buchung habe ich online hinterhergeschickt.
Seitdem keine Reaktion des Reisebüros, keinerlei Bestätigung, ich selbst habe 100 Mal vergeblich dort angerufen und noch 2 Mails hinterhergeschickt.
In der Zwischenzeit habe ich selbst versucht, woanders zu buchen, aber jetzt ist alles ausgebucht, der Urlaub fällt ins Wasser, geplant waren 6 Wochen.
Bis heute keinerlei Reaktion des Reisebüros.
Kann ich von dem Reisebüro Schadensersatz verlangen?
Und durch verspieltes Vertrauen möchte ich in dem Fall auch das Geld meiner bezahlten Fähre zurück, immerhin 450 Euro.
Vielen Dank!!

11. Juni 2020 | 15:01

Antwort

von


(3181)
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie können die von Ihnen genannten Ansprüche geltend machen, aber nur auf Rückzahlung, nicht auf Schadensersatz - im Einzelnen:

Ansprüche haben Sie aber nicht gegenüber dem Reisebüro, welches nur Vermittler der Reise/Buchung ist, sondern gegen dem Reiseveranstalter/Fährgesellschaft.

Sie sollten aufgrund der Verweigerungshaltung bzw. dem Nichtstun der Gegenseite vom Vertrag zurücktreten, was mit dieser Begründung zulässig ist - ohne dass Sie zu weiteren Zahlungen verpflichtet sind bzw. eben die geleistete Zahlung zurückfordern können, am besten unter Fristsetzung von 14 Tagen und ansonsten mit der Ankündigung, dass Sie bei fruchtlosem Fristablauf einen Anwalt beauftragen werden, der dann seine Anwaltskosten als Verzugsschadensersatz mit geltend machen würde.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Rückfrage vom Fragesteller 14. Juni 2020 | 12:51

Es war ein grobes Fehlverhalten des Reisebüros, nicht des Faehranbieters. Ist trotzdem kein Anspruch wegen Nichterfüllung oder nutzlos aufgewendete Urlaubszeit möglich?
Vielen Dank!!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. Juni 2020 | 16:17

Sehr geehrter Fragesteller,

Ich antworte gerne wie folgt:

In Ordnung, das habe ich jetzt verstanden. Dann können auch zusätzliche Ansprüche gegenüber dem Reisebüro in Betracht kommen, wegen Falschberatung bzw. schädigendem Verhalten.
Ein Anspruch wegen Nichterfüllung oder nutzlos aufgewendete Urlaubszeit besteht aber nur gegenüber dem Vertragspartner selbst, also dem Reiseveranstalter und Fährunternehmen.

Denkbar ist aber, dass dieses dem gleichkommt, also vom Anspruchsinhalt her, also gegenüber dem Reisebüro, was aber noch genauer geprüft werden müsste.
Dazu müsste man sich aber den kompletten Fall ansehen, vielen Dank für Ihr Verständnis.

Falls Sie dazu ein Angebot haben möchten, sagen Sie einfach gerne Bescheid.

Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

(3181)

Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER