Sehre geehrter Rechtsratsuchender,
auf Ihre Frage möchte ich wie folgt antworten:
Sofern ihr REisebüro behauptet, keine Flüge mehr von Antalya nach Baden Baden mehr buchen zu können, habe ich Erkundigungen dergestalt eingeholt, dass es noch Direktflüge, also ohne Reiseveranstalter gibt, zu eineem Preis von 168,93 Euro.
Sofern Sie also nachweisen können, dass bei der Buchung Abflug um 20.00 Uhr von Antalya mit der Tui fest gebucht war, müsste Ihr REisebüro für den Ihnen hierdurch erlittenen Schaden eintreten und die zusätzlichen Kosten der Flugtickets übernehmen.Hierzu kann ich mich jedoch nicht äussern, da ich nicht weiß, wann die Reise von Ihnen gebucht wurde und ob die Fluggesellschaft und die REisezeit fest zugesagt worden ist.Setzen Sie sich mit Ihrem Reisebüro in Verbindung und sprechen Sie sie auf die Möglichkeit der Direktbuchung an, da es gut sein kann, dass es nur nachgeprüft hat, ob noch freie Pläte des jeweiligen Reiseveranstalters noch zur Verfügung stehen. Sofern die falsche Buchung nachgewiesen werden kann, stehen Ihnen Schadensersatzansprüche in Form der zusätzlichen Kosten der Tickets zu.
Ich hoffe Ihnen eine erste Orientierung gegeben zu haben, ansonsten bedienen Sie sich bitte der Rückfragemöglichkeit.
freundliche Grüße
Andreas Hoyer
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Hoyer
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Hallo Herr Hoyer,
leider läuft alles nicht ganz so, wie wir es uns dachten.
Die Dame unseres Reisebüros meinte heute, sie könne nicht genau sagen, ob es überhaupt ihre Schuld sei, dass wir auf die falsche Maschine gebucht wurden, es könne auch die Schuld von Jahn-Reisen sein, die uns eigenmächtig umgebucht hätten, ohne Bescheid zu geben.
Nun rief ich gerade direkt bei Jahn-Reisen an und eine Sachbearbeiterin bestätigte mir, dass schon bei Buchung am 16.01.07 der Buchungsschlüssel 5A (SunExpress, 6.00 Uhr) eingegeben wurde. Es wurde keine Änderung vorgenommen.
Unser Flug hätte den Buchungsschlüssel 5B gehabt (TuiFly, 20.00).
Lt. dem Vorgesetzten des Reisebüros können die Direktflüge NICHT übernommen werden, da Flugzeitänderungen jederzeit möglich sind.
Nun wurde aber doch ganz offensichtlich schon falsch gebucht, denn die 5A steht schon seit dem Tag der Buchung drin und es habe ja auch lt. Computer-Historie der Fa. Jahn-Reisen keine nachträgliche Umbuchung gegeben.
Wäre das evtl. Beweis genug, um selbst die Direktplätze zu buchen und diese Kosten evtl. einzuklagen??
Da Sie ja nun schon einen Einblick in diese Geschichte haben, wollte ich nachfragen, wie hoch die Gebühr wäre, würden Sie in unserem Namen tätig werden, z.B. einen Brief verfassen?
Wir haben eine Privathaftpflicht-Versicherung, würde die hier greifen?
Wäre sehr nett, wenn Sie uns kurzfristig antworten würden.
Viele Grüße aus dem Badischen
M.Schan
Sehr geehrte Rechtsratsuchende.
Meiner Ansicht nach wäre es ein Beweis für den Fehler des Reisebüros, allerdings lässt sich schlecht sagen, ob das im Gerichtsfall ausreichen würde.
Die Rechtsschutzversicherung muesste diesen Fall übernehmen.Ein Brief an die Gegenseite bemisst sich nach em Streitgegenstand, der hier bei ca 900 Euro liegen dürfte.Diese Kosten würden von der REchtsschutz übernommen werden.
Hoffe Ihnen vollumfänglich geantwortet zu haben.
freundliche Grüße
Andreas Hoyer
Rechtsanwalt