Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass der Termin zur Forderungsanmeldung spätere Anmeldungen nicht ausschließt. Der Bank ist es unbenommen bis zur Beendigung des Insolvenzverfahrens ihre Forderung anzumelden und auch Sicherungsrechte geltend zu machen.
Die Anmeldung nach dem Termin führt lediglich dazu, dass die "späten" Gläubiger den erneuten Termin zur Forderungsprüfung durch das Gericht bezahlen müssen, sprich 15,00 € Gerichtskosten in Rechnung gestellt erhalten.
Das Fahrzeug gehört (mit oder ohne Anmeldung der Bank) in die Insolvenzmasse, d.h. der IOnsolvenzverwalter muss das Fahrzeug verwerten (verkaufen).
Die Frage, ob die Bank die Forderung mit dem Sicherungsrecht anmeldet oder nicht, hat lediglich Auswirkungen auf den erzielten Erlös des Verkaufs. Meldet sie die Forderung nebst Sicherungsrecht an, steht ihr der Erlös (abzüglich der Feststellungs- und Verwertungspauschale) zu und der Insolvenzverwalter kehrt den Betrag an die Bank aus. Meldet sie das Sicherungsrecht nicht an, fließt der gesamte Betrag in die Masse.
Der Insolvenzverwalter wird (muss) sich mit der Bank in Verbindung setzen, um die Verwertung vorzunehmen. Ihr Vater hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Fahrzeugbriefs gegen die Bank oder den Verwalter.
Die Abmeldung wird der Insolvenzverwalter veranlassen. Sie müssten diesen dazu den Fahrzeugschein und die Nummernschilder zur Verfügung stellen. Das Fahrzeug müssen Sie -sofern Sie mit dem Verwalter keine andere Vereinbarung treffen - ebenfalls übergeben.
Wenn Sie das Fahrzeug noch bis zur Verwertung nutzen wollen, ist der Verwalter meist bereit, die Nutzung zu gestatten, soweit Sie die darauf entfallenden Kosten (Versicherung, Steuer etc) tragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Michel, Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Jana Michel
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