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Keine Anmeldung des Sicherungsrechtes in der Inso, wie verhält es sich nun?

16. Januar 2013 13:24 |
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Insolvenzrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

mein Vater befindet sich im Insolvenzverfahren, Restschuldbefreiung wurde beantragt.

Es handelt sich um ein Regelinsolvenzverfahren. Termin zur Forderungsanmeldung ist bereits seit Anfang Dezember 2012 verstrichen. Ein erster Termin beim zuständigen Amtsgericht wurde bereits abgehalten.

Mein Vater hat seinerzeit bei seiner Bank den KFZ Brief als Sicherheit für einen Kredit hinterlegt, wobei zu erwähnen ist, das der Wert des PKW bei weitem nicht die Höhe der Kreditschuld abdeckt.

Die Bank hat bisher allerdings weder die Kreditrestsumme noch Sicherungsrechte beim Insolvenzverwalter angemeldet.

Mir stellt sich nun die Frage was geschieht, wenn die Bank die Sicherungsrechte nicht anmeldet. Hat mein Vater bzw. der Verwalter dann das Recht den Brief von der Bank zu verlangen?

Wie ist das mit einer möglichen Abmeldung des PKW’s, wenn die Bank den Brief nicht zur Verfügung stellt?

Schon einmal vielen Dank für die Beantwortung!

16. Januar 2013 | 14:26

Antwort

von


(19)
Talblick 2
92263 Ebermannsdorf
Tel: 09624/489 183
Web: https://www.rechtsanwaeltin-michel.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass der Termin zur Forderungsanmeldung spätere Anmeldungen nicht ausschließt. Der Bank ist es unbenommen bis zur Beendigung des Insolvenzverfahrens ihre Forderung anzumelden und auch Sicherungsrechte geltend zu machen.

Die Anmeldung nach dem Termin führt lediglich dazu, dass die "späten" Gläubiger den erneuten Termin zur Forderungsprüfung durch das Gericht bezahlen müssen, sprich 15,00 € Gerichtskosten in Rechnung gestellt erhalten.

Das Fahrzeug gehört (mit oder ohne Anmeldung der Bank) in die Insolvenzmasse, d.h. der IOnsolvenzverwalter muss das Fahrzeug verwerten (verkaufen).

Die Frage, ob die Bank die Forderung mit dem Sicherungsrecht anmeldet oder nicht, hat lediglich Auswirkungen auf den erzielten Erlös des Verkaufs. Meldet sie die Forderung nebst Sicherungsrecht an, steht ihr der Erlös (abzüglich der Feststellungs- und Verwertungspauschale) zu und der Insolvenzverwalter kehrt den Betrag an die Bank aus. Meldet sie das Sicherungsrecht nicht an, fließt der gesamte Betrag in die Masse.

Der Insolvenzverwalter wird (muss) sich mit der Bank in Verbindung setzen, um die Verwertung vorzunehmen. Ihr Vater hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Fahrzeugbriefs gegen die Bank oder den Verwalter.

Die Abmeldung wird der Insolvenzverwalter veranlassen. Sie müssten diesen dazu den Fahrzeugschein und die Nummernschilder zur Verfügung stellen. Das Fahrzeug müssen Sie -sofern Sie mit dem Verwalter keine andere Vereinbarung treffen - ebenfalls übergeben.

Wenn Sie das Fahrzeug noch bis zur Verwertung nutzen wollen, ist der Verwalter meist bereit, die Nutzung zu gestatten, soweit Sie die darauf entfallenden Kosten (Versicherung, Steuer etc) tragen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Jana Michel, Rechtsanwältin


Rechtsanwältin Jana Michel

ANTWORT VON

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