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Kautionsstreit Untermieter gegen Hauptmieter der Finanzamtsbrief nicht erhalten hat

10. Juni 2023 18:04 |
Preis: 52,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Es geht um ein sog. Gefälligkeitsverhältnis ohne Rechtsbindungswille. Zu mehr hätte die Gegenseite die Beweislast.

Hier ist der Fall: Ein Untermieter war für 6 Monate befristet einer Wohnung mit offiziellem Mietvertrag. Der Hauptmieter war in dieser Zeit auf Reisen. Es gab eine mündliche Vereinbarung, die Post des Hauptmieters zu sammeln und ihn gegebenenfalls bei einer sehr wichtigen Sendungen per Email zu benachrichtigen. Es war kein schriftliches Abkommen, lediglich eine mündliche Gefälligkeit seitens des Untermieters.

Nun hat der Untermieter, weil er selber öfter verreist war, einen Brief des Finanzamtes an den Hauptmieter nicht gesehen. Das hat jetzt zu einer Strafzahlung für den Hauptmieter geführt, da er auf die vorgegebene Frist nicht hat reagieren können.

Der Hauptmieter steht jetzt auf dem Standpunkt, dass der Untermieter die Strafzahlung begleichen muss und weigert sich, die Kaution zurückzuzahlen. (Die 6-Monats-Frist für die Rückzahlung der Kaution ist allerdings erst in viereinhalb Monaten abgelaufen.)

Es gab während der 6 Monate keinerlei Rückfragen des Hauptmieters bezüglich seiner Wohnung oder irgendwelcher wichtigen Sendungen.

Der Untermieter bedauert die ganze Sache natürlich sehr, fühlt sich aber nicht in der Verpflichtung, die Steuerschuld des Hauptmieters begleichen zu müssen.

Wie soll sich der Untermieter jetzt verhalten? Hat der Hauptmieter irgendeinen Rechtsanspruch? Die Sache freundlich auf menschlicher Ebene zu lösen, hat bislang zu keinem Ergebnis geführt.

10. Juni 2023 | 18:47

Antwort

von


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Gerne zu Ihrer Frage:

Der Untermieter sollte sich äußerstenfalls auf ein sog. Gefälligkeitsverhältnis ohne Rechtsbindungswirkung einlassen. Für mehr trifft den Hauptmieter die Beweislast, was bei mündlichen Absprachen - welcher Art auch immer - dem Hauptmieter nicht gelingen wird.

Ein Zurückbehaltungsrecht für die Kaution kann ich dem Sachverhalt nicht entnehmen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer

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