Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Fragen aufgrund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Da Sie mit dem Hauptvermieter keinen Vertrag haben, kommt es allein auf den Vertrag mit dem Hauptmieter an. Somit kann der Hauptvermieter von ihnen gar nichts verlangen, allein der Hauptmieter wäre dazu berechtigt, sofern der Vertrag es zulässt.
Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die Nebenkosten für die Jahre 2008 und 2009 je nach den Umständen verjährt sein könnten.
Teilen Sie also dem Hauptvermieter mit, dass er sich hinsichtlich seiner Forderungen an den Hauptmieter halten soll.
Sollten Sie weitere Hilfe benötigen, stehe ich Ihnen dafür selbstverständlich gerne zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet würde.
Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich in jedem Fall freuen.
Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt