Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese beantworte ich Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltschilderung sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich vorliegend keine Möglichkeiten für Sie sehe, sich schadlos zu halten.
Denn Sie werden sich daran festhalten lassen müssen, was Sie und der Käufer vertraglich vereinbarten. Nach Ihrer Schilderung war dies die Lieferung der Kaufsache zu einem bestimmten Preis. Dieser Preis umfasste auch die Anlieferung der Sache.
Das bedeutet, dass Sie jedenfalls für die Anlieferung aufkommen müssen. Eine nachträgliche Reduzierung des Kaufpreises auf null würde Sie noch schlechter stellen, da Sie, ohne den vereinbarten Kaufpreis zu erhalten, dennoch für den Transport zahlen müssten.
Im Übrigen sehe ich weder einen Grund, welcher Sie zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigen, noch einen solchen, der die Anfechtung desselben ermöglichen würde.
Unter Umständen könnte es aus wirtschaftlicher Sicht für Sie Sinn machen, sich selbst um eine günstigere Ersatzsache zu kümmern.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt
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Antwort
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