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Kaufvertrag PKW privat zu privat, Thema 'unfallfrei'?!

21. Mai 2025 06:27 |
Preis: 49,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrter Anwalt,
ich habe im Juli 2024 einen Audi A6 Avant für ca. 46.000 Euro von Privat gekauft. Dieses Fahrzeug war zuvor an den vorherigen "Besitzer" verleast gewesen. In unserem gemeinsamen schriftlichen Kaufvertrag kreuzte der Verkäufer "unfallfrei" mit der Einschränkung "Kosmetische Beilackierungen" möglich, an! Jetzt knapp ein Jahr nach dem Kauf stellte ich an der hinteren rechten Rahmenseite bei der Türe fest, daß hier die "Grundierung" auf ca. 4cm Höhe und 3-4mm Breite durchscheint! Des weiteren sind Farbblasen, die durch unfachmännisches Abkleben beim Nachlackieren entstehen können, deutlich sichtbar! Ich schrieb daraufhin den Vorbesitzer per WhatsApp an. Er antwortete: Puh, also in meiner Zeit nicht. (Lackiert worden!) Bei Audi weiß ich nicht genau. Aber ich meine dass die was gesagt haben von kosmetischer Beilackierung.
Ich habe ihm daraufhin vorgehalten, daß die Gesetzeslage sogenannte "Bagatellen" mit max. 750 Euro Reparaturkosten als dann noch "unfallfrei" bewertet.
Ich habe dann alle Werkstätten angefragt, bei denen der Vorbesitzer mit dem Audi zum Service war. Hier war nichts von einer Nachlackierung bekannt gewesen.
Bei meiner nochmaligen Nachfrage beim Vorbesitzer, konnte dieser eine Email von einem großen VAG Händler in Baden-Württemberg vorlegen.
Wörtlicher Inhalt: "Hallo Herr XXXXXX, laut meiner Unterlagen und dem Gutachten von Audi ist das Fahrzeug unfallfrei, im Rahmen der Aufbereitung wurden jedoch beide Stoßfänger und die rechte Seite wegen Kratzern beilackiert"
Ich rief daraufhin den Autoverkäufer dieses VAG Händlers an und wollte eine Klärung in dieser Sache herbeiführen....Er sagte: "Wir beide sind keine Vertragsparteien und er kann mir aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft dazu geben. Ich solle mich doch bitte an den Vorbesitzer wenden, mit dem ich den Kaufvertrag abschloss!
Der Herr XXXXX wisse über "alles" Bescheid. Scheinbar wurde die komplette rechte Seite beschädigt, Wenn dem so wäre, hätte ich definitiv einen Unfallwagen gekauft!!!
Herr Anwalt, wie können wir den Vorbesitzer oder Verkäufer des Autohauses dazu bringen hier "die Hosen runterzulassen"?
Ich fühle mich ehrlich gesagt, belogen und betrogen!
Reden wir hier von einer Beilackierung (bis ca. 750 Euro) oder einer massiven Unfallinstandsetzung?

21. Mai 2025 | 08:01

Antwort

von


(1622)
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Sehr geehrter Ratsuchender,

lassen Sie mich Ihre Fragen wie folgt beantworten.

Es ist davon auszugehen, dass im Kaufvertrag von privat die Sachmangelhaftung wirksam ausgeschlossen wurde.
Sachmangelrechte können Sie daher nur geltend machen, wenn ein Schaden vorliegt, der nicht so geringfügig ist, dass er bei vernünftiger Betrachtungsweise den Kaufentschluss nicht beeinflussen kann, Sie von Ihrem Verkäufer über den Schaden arglistig getäuscht wurden oder die vereinbarte Beschaffenheit des Fahrzeugs nicht mit der tatsächlichen übereinstimmt.

Sie müssen beweisen, dass kein Bagatellschaden vorliegt.
"Als "Bagatellschäden" hat der Senat bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden anerkannt, nicht dagegen andere (Blech-) Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war." (BGH, Urt. v. 10.10.2007 - VIII ZR 330/06, Rn 20).

1.
Sie haben keinen Anspruch gegen den Verkäufer des Autohauses auf Auskunft.
Einen Anspruch gegen Ihren Verkäufer haben Sie grundsätzlich. Er wird aber auch nicht wissen, ob es hier vor seiner Zeit eine "massive Unfallinstandsetzung" gegeben hat.

2.
Ob es sich um eine Beilackierung und einen (nicht offenbarungspflichtigen) Bagatellschaden oder um einen Sachmangel handelt, wird - wenn überhaupt - nur ein (auch finanzielle) aufwendiges Sachverständigengutachten ermitteln können.

3.
Je nachdem, was Ihre Ziele sind (Rückabwicklung oder Kaufpreisminderung), sollten Sie sich mit dem Verkäufer einigen.
Weisen Sie ihn auf das finanzielle und rechtliche Risiko einer rechtlichen Auseinandersetzung hin.
Sie tragen allerdings die Beweislast für alle Ihnen günstigen Tatsachen (Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit; kein Bagatellschaden, ein eventuelles arglistiges Verschweigen des Verkäufers).

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 21. Mai 2025 | 09:25

Sehr geehrter Herr RA Eichhorn,

vielen Dank für Ihre werten Ausführungen. Schade dass mein Vater vor 7 Jahren verstorben ist. Er war selbst über 50 Jahre Rechtsanwalt :-(
Es heißt für mich als "Geschädigter":
Ich muß dem Verkäufer nachweisen (Gutachten, etc.) dass es sich bei dem angegebenen "kosmetischen Nachlackieren" um mehr als nur eine "Bagatelle" im rechtlichen Sinne gehandelt hat. Inwieweit er mit dem Autohändler verstrickt ist, kann ich hier nicht nachvollziehen! Mich machte aber der Spruch des Autohändlers "Fragen Sie den Herr XXXXX, der weiß das!" stutzig!!
Mein Verkäufer stellt sich jetzt stur und schweigt.
Ich kaufe mir jetzt ein sogenanntes "Schichtdickenmessgerät". Mit dem kann ich die unterschiedlichen Schichtdicken des Lackes an einem Fahrzeugteil (Türe, Kotflügel, Motorhabe...) messen. Sollten eklatante Unterschiede zwischen der linken Fahrzeugseite (unfallfrei?) und der rechten Seite (nachlackiert!) festzustellen sein, werde ich ein Gutachten bei einem befreundeten Sachverständigen-Ingenieurbüro in Auftrag geben.
Da wird dann "zeigen" inwieweit die Aussagen meines Verkäufers oder die des Händlers zutreffen!
Ich sage jetzt schon vielen Dank für die kurze Stellungnahme zu meiner Nachfrage!
Gruß MB

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. Mai 2025 | 09:31

In Ordnung.
Beachten Sie bitte, dass es keine feste Geringfügigungsgrenze gibt und Gerichte auch schon 800 und 1000 € angenommen haben.
Viel Erfolg.

ANTWORT VON

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