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Kauf von Auto

26. Januar 2006 20:20 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Meine Mutter leiht mir 8000.- € aber nur unter der veraussetzung das ich hierfür ein Auto kaufe das ich benötige um meine Aufträge die ich als Selbständiger habe zu erledigen, und weiter auch meine anderen Finanzielen verpflichtungen nachzukommen. Das sind Dahrlensvertäge /Einkommens un Umsatzsteuerschulden.
Hierfür gibt sie mir die möglichkeit erst nach Tilgung meiner anderweitiegen verplichtungen an die zinslose Rückzahlung des Betrages in Höhe von 8000.- €.

Als Sicherheit verlangt sie die Aushändigung des Fahrzeugbriefes sowie die Sicherungsübereignung des Fahrzeuges, da Sie ihr angespartes Geld nicht ohne weiters verlieren möchte.

Kann man dies vertraglich ohne Notar und voll Rechtsgültig im Verwandschaftberich tätigen ohne das Sie die Sorge der Pfändung befürchten müßte.

26. Januar 2006 | 22:04

Antwort

von


(400)
Wessels Str. 13
49134 Wallenhorst
Tel: 05407-8575168
Web: https://www.scheidung-ohne-rosenkrieg.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie können dies alles ohne notarielle Beurkundung und voll rechtsgültig auch im Verwandtschaftsbereich regeln. Aus Beweisgründen empfiehlt sich unbedingt eine schriftliche Vereinbarung.

Insbesondere falls derzeit schon Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie bevorstehen, sollte Ihre Mutter das Darlehen besser nicht erst an Sie auszahlen, sondern Sie sollte das Darlehen als Kaufpreis direkt an den Verkäufer des PKW zahlen.

Sofern Sie den PKW unbedingt benötigen, um als Selbstständiger die Aufträge zu erledigen und nicht auf öffentliche Verkehrsmittel ausweichen können, ist der PKW nach § 811 ZPO der Pfändung nicht unterworfen. Eventuell wäre aber eine Austauschpfändung möglich. Werden gegen Sie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet und der PKW, an dem Ihre Mutter das Sicherungseigentum hat, gepfändet, so kann Ihre Mutter dagegen mit der Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO , vorgehen.

Ich hoffe, ich habe Ihnen hiermit zunächst weitergeholfen und beantworte Ihnen gerne eine Nachfrage.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Haeske
Rechtsanwältin


ANTWORT VON

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