Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Bauzwang dient dazu zu vermeiden, dass mit dem Bauland spekuliert wird.
Sie sollten sich erkundigen, welche Rechtsfolgen mit der Nichteinhaltung der Baufrist von drei Jahren verbunden sind und welche Möglichkeiten es gibt, die Frist eventuell zu verlängern. Die Gemeinde kann sich vertraglich vorbehalten, dass Sie das Grundstück an die Gemeinde zu einem bestimmten Kaufpreis wieder verkaufen müssen, wenn Sie es nicht innerhalb der gesetzten Frist bebauen. Um das Risiko konkret abschätzen zu können, ist ein Einblick in die vertragliche Ausgestaltung des Bauzwanges und die hieraus resultierenden Rechtsfolgen unumgänglich.
Mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt
5. August 2013
|
14:36
Antwort
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