Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Nein, diese Einkünfte wären in Deutschland nur steuerbar, wenn sie dort auch angefallen wären.
Ich verstehe ihren Sachverhalt so, dass die Einkünfte aus Depots in den USA stammen, somit sind diese in Deutschland nicht steuerbar, da Sie in den USA ansässig sind.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Alex Park
Postanschrift: Postbox 65308X
11516 Berlin
Tel: 017663831347
E-Mail:
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe noch eine Rückfrage:
Müssen diese Einkünfte zur Bestimmung des Progressionsvorbehalts in Deutschland angegeben werden? Falls ja, wo muss die Angabe in der deutschen Steuererklärung erfolgen, und wie wird sichergestellt, dass sie tatsächlich als steuerfrei behandelt werden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage.
Nein, da Sie in Deutschland keinen Wohnsitz unterhalten und dort nur wegen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beschränkt steuerpflichtig sind, findet keine Anrechnung im Wege eines Progressionsvorbehalt statt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt