Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
1. Ist dies eine in Deutschland legale Struktur oder mach ich mich hiermit bereits der Steuerflucht strafbar?
Da Sie in Deutschland einen Wohnsitz nach § 8 AO
haben, sind Sie dort aus § 1 Abs. 1 EStG
mit Ihrem gesamten Einkommen, weltweit, steuerpflichtig.
Erzielen Sie Einkünfte aus den ausländischen Gesellschaften, sei es als Geschäftsführer in Form eines Gehalts oder als Gesellschafter in Form von Ausschüttungen, so können diese in Deutschland steuerbar sein.
Erhalten Sie nichts dergleichen, so wären auch keine steuerbaren Vorgänge gegeben. Ein Dienstleistungsvertrag mit den Firmen können Sie schließen, das sich hieraus ergebene Einkommen müssen Sie dann in Deutschland versteuern.
Gegen Ihre Vorgehensweise spricht erst einmal nichts, sie ist nicht illegal.
Nach deutschem Steuerrecht würde man in Falle eines Dienstleistungsvertrages zwischen Gesellschaft und Gesellschaft meist prüfen, ob eine verdeckte Gewinnentnahme vorliegt. Sind die von Ihnen zu erbringenden Dienstleistungen aber drittvergleichbar, so wären die Verträge nicht zu beanstanden.
Da die Gesellschaften aber im Ausland sitzen, mag die Frage der verdeckten Gewinnentnahme von ddn örtlichen Steuerbehörden nicht aufkommen, dies kann ich nicht beurteilen.
2. Muss ich als Teilhaber dieser Firmen irgendwelche steuerlichen Angaben zu diesen Firmen in Deutschland machen - entweder in meiner individuellen Steuererklärung oder einer zusätzlichen Geschäftssteuererklärung? Wichtig zu beachten, dass kein Geld oder Werte ausser meiner freiberuflichen Einnahmen nach Deutschland oder in meinen Besitz übergehen.
Nur wenn Sie Einkünfte aus den ausländischen Firmen erwirtschaften sind diese in der Steuererklärung anzugeben. Die Firmen müssen, sofern sie keine Tochter oder Niederlassung in Deutschland unterhalten, hier keine Steuererklärung abgeben.
3. Macht es einen Unterschied, wo sich die ausländischen Firmen befinden - zum Beispiel bevorzuge ich Firmen im EU Ausland (Malta, Gibraltar).
Innerhalb der EU ist der Sachverhalt für die Finanzverwaltung im Wege der Amtshilfe leichter nachvollziehbar. Daher ist die Finanzverwaltung dann meist auch weniger misstrauisch. Bei Firmen außerhalb der EU ist das Misstrauen meist größer.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 15.05.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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vonRechtsanwalt Alex Park
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