Ich möchte zur Sicherung von Ansprüchen einem Dritten (Privatperson) ein Depotkonto verpfänden. Nachdem ein Mitarbeiter der betreffenden Bank dies vor Wochen noch als unproblematisch bezeichnet hat, hieß es heute, der Verpfändung wäre kein "Produkt" der Bank und daher wäre dies nicht möglich. Maximal würden Verpfändungen im Interbankenverkehr möglich sein. Außerdem würden Sie keine Rechtsberatung machen.
Ist das zu zulässig? Kann ich mein Konto nicht jedem, dem ich will verpfänden? Hat die Bank da überhaupt ein Widerspruchsrecht?
Wenn nein, was muss ich machen, um die Bank hier in die Pflicht zu nehmen?
Recht es einfach privatrechtlich eine einfache Verpfändungserklärung ("Hiermit verpfände ich mein Konto 123 zur Sicherung der Ansprüche aus x an Herrn y"), mit der Bitte um Bestätigung an die Bank zu schicken? Muss die da irgendetwas zurückschreiben und wie bringe ich sie dazu, wenn sie sich weigert?
es ist schon richtig, dass Banken keine Rechtsberatungen machen sollten.
Die Sicherungsabtretung ist zwischen ihnen und dem Dritten möglich und betrifft kein Geschäft, um das sich die Bank zu kümmern hätte. Sie hätte lediglich an den Berechtigten auszuzahlen und aufgrund der privatrechtlichen Abtretung wäre das dann der Dritte, wobei dieser Dritte dann die Bank in die Pflicht nehmen könnte.
Diese Abtretung muss der Bank dann lediglch kenntlich gemacht werden; auf ein Einverständnis kommt es - sofern nicht besondere Vereinbarungen mit der Bank getroffen worden sind - nicht an.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass im Rahmen einer ERSTberatung keine genaue Formulierung ohne komplettes Hintergrundwissen erfolgen kann.