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Kann der Bauträger die Schlüsselübergabe verweigern?

20. Dezember 2006 11:52 |
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Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrter Anwalt,

heute wird um 15.00 Uhr die Wohnungsübergabe durchgeführt. Der Bauträger verlangt von uns nicht nur die vorletzte Rate (Wohnungsübergabe, Besitzübergabe) sondern auch die letzte Rate (nach vollständiger Fertigstellung), sonst bekommen wir keinen Schlüssel, hieß es.
Die Wohnanlage besteht aus 7 Häuser (80 Wohnungen). Die Häuser 5 und 7 sind noch nicht fertiggestellt, die Außenanlage ist auch nicht richtig fertiggestellt.
Nach meiner Kenntnis können wir die letzte Rate (4 % vom Kaufpreis) bis vollständiger Fertigstellung einbehalten. Kann der Bauträger die Schlüsselübergabe trotzdem verweigern?

Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus!

20. Dezember 2006 | 12:23

Antwort

von


(2929)
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Sehr geehrter Ratsuchender,



der Unternehmer ist vorleistungspflichtig; solange die von Ihnen geschilderten vertraglichen Restarbeiten noch ausstehen, KANN er den Restbetrag mangels Fälligkeit NICHT fordern.


Die Schlüsselübergabe darf der daher nicht verweigern.


Bezüglich der Abnahme achten Sie bitte darauf, dass alle Mängel und Restarbeiten im Protokoll aufgenommen werden. Unterschreiben Sie, wenn überhaupt, auch bitte nur mit dem Zusatz "unter Vorbehalt", um sich nicht Ihrerseits Rechte abzuschneiden.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


ANTWORT VON

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