Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Kann der AG mich nötigen, meinen Jahresurlaub 2014 bis November genommen zu haben ?

| 3. September 2014 12:35 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Übertragung des Urlaubsanspruchs ins Folgejahr bei Urlaubssperre während des Weihnachtsgeschäfts

Hallo

Ich arbeite im Einzelhandel. Eigentlich haben wir eine nicht schriftlich fixierte Urlaubssperre von Oktober bis Januar wegen des Weihnachtsgeschäfts. Nun haben wir aber einen neuen Gebietsleiter, der von uns verlangt, dass wir unseren Jahresurlaub von 2014 bis Mitte November genommen haben müssen. Inwiefern ist das Arbeitsrecht auf seiner Seite bzw. mit welchem Gesetzestext kann ich ihn überzeugen, dass ich erst im Januar in Urlaub fahren will/kann?

Danke!

3. September 2014 | 13:10

Antwort

von


(513)
Groner Landstr. 59
37081 Göttingen
Tel: 05513097470
Web: https://www.Kanzlei-Lars-Liedtke.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

§ 7 I 1 BUrlG regelt, dass der jeweilige Jahresurlaub im betreffenden Kalenderjahr selbst zu gewähren bzw. zu nehmen ist. Grundsätzlich sind Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Äußerst er solche Wünsche nicht, kann der Arbeitgeber den Urlaub auch einseitig festlegen.

Lediglich dann, wenn der Urlaub aus dringenden betrieblichen Gründen oder aus Gründen, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, kann der Urlaub gem. § 7 I 2, 3 BUrlG in das erste Quartal des Folgejahres mit hinübergenommen werden.

Solche personenbedingte Gründe liegen z.B. durch Arbeitsunfähigkeitszeiten oder Beschäftigungsverbote vor, aber nicht, wenn der Arbeitsnehmer lediglich den Wunsch hat, erst im nächsten Jahr den Urlaub zu nehmen.

Allerdings scheinen hier betriebsbedingte Gründe einschlägig zu sein. Schließlich wird Ihnen arbeitgeberseitig untersagt, Ihren Urlaub während des Weihnachtsgeschäfts von Mitte November bis Jahresende zu nehmen. Wenn Ihrer Urlaubsplanung nun jedoch entgegensteht, sämtlichen Urlaub bis Mitte November zu nehmen, kann der Arbeitgeber dies nicht erzwingen. Dies gilt um so mehr aufgrund der Besonderheit, dass in den Vorjahren sogar schon eine Urlaubssperre ab Oktober galt und Sie somit nicht damit rechnen mussten bzw. konnten, Ihren Urlaub nun doch im Oktober bzw. Anfang November nehmen zu können bzw. zu sollen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Lars Liedtke

Bewertung des Fragestellers 5. September 2014 | 09:04

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Danke!

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Lars Liedtke »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 5. September 2014
4,4/5,0

Danke!


ANTWORT VON

(513)

Groner Landstr. 59
37081 Göttingen
Tel: 05513097470
Web: https://www.Kanzlei-Lars-Liedtke.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Miet- und Pachtrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Strafrecht, Internet und Computerrecht