Hallo, wir haben im April 2018 eine Reparatur bei einem Neukunden sachgemäß durchgeführt.
Im Januar 2019 kam dieser Kunde mit ausgebautem Autoteil (Turbolader) und behauptet, er wäre wieder kaputt.
Nach 9 Monaten und über 10000km Fahrt.
Er verweigerte die Reparatur und wollte das Fahrzeug auch nicht zu uns in die Werkstatt bringen.
Nun kommt ein Anwalts rief, wir wären der Nachbesserung nicht nachgekommen.
Die Reparatur im April 2018 erfolgte sachgemäß und es gibt Beweise für die ordnungsgemäße Reparatur. Fehlerspeicherabfrage, Diesrlpartikelfilterreunigung etc.
Trotz allem haben wir dem Kunden angeboten den Turbolader noch einmal zu überprüfen und er gab ihn uns. Dieser wies defekte auf, die auf Verschleiß, falsches Öl hinzuführen sind.
Der Kunde fuhr ab Dezember 18 auch einige Wochen mit einem heulenden Motor herum, ohne uns zu informieren.
Frage: eigenverschulden? So lange fährt man nicht mit einem Geräusch.
Er baute selbst den Turbolader aus, is damit die Nachbesserung auch hinfällig?
Das Fahrzeug hatte er dann bereits in eine andere Werkstatt, welche angebliche Mängel im März wieder feststellte...
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach einem so langen Zeitraum und so weit zurückgelegter Fahrstrecke wird der Kunde kaum noch den ihm obliegenden Beweis führen können, dass der Mangel auf einer unsachgemäßen Reparatur beruht.
Hinzu kommt, dass Sie Nachweise für eine ordnungsgemäße Reparatur haben und der defekte Turbolader Hinweise auf Verschleiß und falsche Wartung erkennen lässt, was ebenfalls gegen einen von unsachgemäßer Reparatur verursachten und daher von Ihnen zu verantwortenden Mangel spricht.
Wenn der eigenmächtige Ausbau eine Überprüfung der Mangelursache erschwert oder verhindert hat, kann auch dies den Nachbesserungsanspruch ausschließen, ebenso wie Eigenverschulden wegen nicht rechtzeitiger Anzeige des Mangels und Weiterfahren trotz deutlich hörbarer Fehlergeräusche.
Nach Ihrer Schilderung sehe ich daher kaum Chancen, dass der Kunde den geltend gemachten Anspruch im Streitfalle gerichtlich erfolgreich durchsetzen kann. Sie sollten daher den Anspruch unter Verweis auf die oben genannten Argumente zurückweisen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.