Bei der Nachbesserung weitere Mängel verursacht. Schadenersatz? Selbstvornahme?
16. September 2021 12:30
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Guten Tag,
am 27.08.2021 habe ich bei Carglass mein Fahrzeug (Youngtimer) Audi A2 1,2 TDI reparieren lassen. Ich habe folgende Arbeiten in Auftrag gegeben: Instandsetzung der Frontscheibe
Das Fahrzeug habe ich am 27.08.2021 (Fr.) abgeholt und folgende Mängel festgestellt: Die A-Säulenverkleidung wurde durch den Scheibenkleber mitangeklebt. Am 30.08.2021 (Mo.) habe ich den Schaden vor Ort reklamiert und einen Termin zur Nachbesserung (10.09.2021) vereinbart.
Zur Nachbesserung der o.g. Mängel wurde das Fahrzeug am 10.09.2021 in die gleiche Werkstatt gebracht. Das Fahrzeug habe ich am 10.09.2021 abgeholt und folgende Mängel festgestellt: Bezugsstoff der A-Säulenverkleidung eingerissen und fleckig. Loch im Fahrzeughimmel. A-Säulenverkleidung innen verformt und zerkratzt. Unsachgemäßer Einbau der Verkleidungen. Zum Teil lösen sich die Verkleidungen und die Befestigungspunkte wurden nicht getroffen, sodass offensichtliche Spalte zu sehen sich. Flecken auf dem Fahrersitz.
Die Beschädigungen habe ich direkt bei Übergabe des Fahrzeugs dem Serviceleiter reklamiert und fotodokumentiert.
Am 10.09.2021 habe ich dazu, wie von Serviceleiter erbeten, einen Kostenvoranschlag der Audi Fachwerkstatt eingeholt und ihm noch am selben Tag per E-Mail zukommen lassen. Aus dem KVA geht hervor, dass zwei der drei Teile nicht mehr lieferbar sind. Sodass die Beschaffung der beschädigten Teile nur noch auf dem Gebrauchtmarkt möglich ist. Was umso ärgerlicher für den Werterhalt des Fahrzeugs ist und viel Arbeit mit sich bringt. Bis zum 16.09.2021 habe ich keine Rückmeldung zum weiteren Vorgehen der Beseitigung der Schäden erhalten.
Neben dem entstandenen Sachschaden kommt auch noch der zeitliche sowie der monetäre Verlust durch das An- und Abreisen. Ein Besuch in der Werkstatt bedeutet 72 km Fahrt, eine Fahrtdauer von 90 Minuten plus die Wartezeit Vorort. Mit anderen Worten heißt das bisher, 216 km Strecke, 270 Minuten Fahrt und 4,5 Stunden warten.
Frage 1: Ich habe das Vertrauen in die Werkstatt gänzlich verloren und möchte nicht, dass sie noch einmal an meinem Auto arbeiten. Ist die rechtliche Voraussetzung einer Selbstvornahme gegeben? Kann ich mir den KVA auszahlen lassen und wie gehe ich dabei vor?
Frage 2: Kann ich einen Schadenersatz für die Fahrten zur Werkstatt und die Wertminderung des Yountimers durch Gebrauchtteile fordern?
Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für meinen Fall nehmen.
Mit freundlichen Grüßen.