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Job-Vermittler zahlt nicht - Fragen zum weiterreichen an Kosten an den Schuldner

21. Dezember 2021 23:56 |
Preis: 25,00 € |

Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Sehr geehrter Anwalt,

ich bin für die Beantwortung der folgenden Fragen sehr dankbar:

Ich bin IT-Freelancer (aber im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit). Bei meinem Vermittler (der mich an einen Projektauftraggeber vermittelt/verkauft) sind nun meine ersten 3 Rechnungen (seit Aufnahme der Tätigkeit) im Verzug.

a.) Wenn ich den Fall an einen Anwalt abgebe, dass dieser ein gerichtliches Online-Mahnverfahren durchführt, kann ich dann sämtlich anwaltlichen Kosten (einschließlich Beratungen zu dem Thema) an den Schuldner weiterreichen?

b.) Angenommen der Schuldner zahlt doch noch verspätet direkt am Tag nach Kontaktaufnahme zu meinem Anwalt und Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens, bleibe ich dann auf diesen Kosten sitzen? Oder kann ich diese Kosten (trotz Zahlung seitens des Vermittlers) dennoch geltend machen?

c.) Alleine durch die verspätete Zahlung (im neuen Geschäftsjahr) werden mir signifikante Nachteile/Kosten entstehen (Mehre überzahlte Versicherungsleistungen auf Basis der erwarteten Einnahmen, Verlagerung von Einnahmen in ein Steuerjahr mit höherem Grenzsteuersatz). Kann ich diese Kosten/Nachteile auch im Rahmen des Mahnverfahrens geltend machen?

Vielen Dank!

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

a.) Wenn ich den Fall an einen Anwalt abgebe, dass dieser ein gerichtliches Online-Mahnverfahren durchführt, kann ich dann sämtlich anwaltlichen Kosten (einschließlich Beratungen zu dem Thema) an den Schuldner weiterreichen?

Wenn Sie den Schuldner aufgefordert haben und dieser wegen Fristversäumung sich im Verzug befindet und die Forderung rechtmäßig sind, sind die Anwaltskosten (erst Aufforderung, dann Mahnverfahren) vom Schuldner zu tragen - nicht die Beratung.

b.) Angenommen der Schuldner zahlt doch noch verspätet direkt am Tag nach Kontaktaufnahme zu meinem Anwalt und Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens, bleibe ich dann auf diesen Kosten sitzen? Oder kann ich diese Kosten (trotz Zahlung seitens des Vermittlers) dennoch geltend machen?

Dann müssen Sie die Kosten tragen, da er davon ja noch nichts wusste. Ggf. reicht ein Auftrag im Verzug, das wird aber sehr unterschiedlich von den Gerichten gesehen.

c.) Alleine durch die verspätete Zahlung (im neuen Geschäftsjahr) werden mir signifikante Nachteile/Kosten entstehen (Mehre überzahlte Versicherungsleistungen auf Basis der erwarteten Einnahmen, Verlagerung von Einnahmen in ein Steuerjahr mit höherem Grenzsteuersatz). Kann ich diese Kosten/Nachteile auch im Rahmen des Mahnverfahrens geltend machen?

Das wird schwer nachweisbar sein, da der BGH mal den Satz gesagt hat "Geld hat man zu haben". Mithin kann der Schuldner nicht für den Verzug haftbar gemacht werden - da gelten sehr strenge Voraussetzungen, die im Einzelfall nachzuweisen wären.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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