Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In diesem Fall scheint es, dass der Mitarbeiter keine rechtliche Verantwortung trägt. Er hat keinen aktiven Beitrag zu einer möglichen Straftat geleistet, indem er den Artikel gestohlen oder dazu beigetragen hat, dass er gestohlen wird. Seine Unsicherheit, ob er etwas sagen sollte oder nicht, ist verständlich, aber nicht strafbar. Es ist die Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass alle Artikel korrekt bezahlt werden, und die Verantwortung des Kassierers, alle Artikel zu scannen und zu berechnen. Es wäre natürlich hilfreich gewesen, wenn der Mitarbeiter auf den vergessenen Artikel hingewiesen hätte, aber sein Versäumnis, dies zu tun, stellt keine strafrechtliche Handlung dar. Es ist immer gut, in solchen Situationen proaktiv zu sein und auf mögliche Fehler hinzuweisen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Aber in diesem speziellen Fall scheint der Mitarbeiter keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten zu haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Jana Jürgen, LL.M.
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Rechtsanwältin Jana Jürgen, LL.M.
Vielen lieben Dank.
Was bedeutet denn ,, dazu beigetragen das der Artikel gestohlen wird"? Bedeutet das er hätte es zb mit den Kunden die mögliche Tat geplant?
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne gehe ich auch noch auf Ihre Rückfrage ein.
Genau - irgendeinen Tatbeitrag geleistet, welcher auf einem gemeinsamen Tatplan beruht.
In dem von Ihnen geschilderten Fall, ist dies aber gerade nicht der Fall.
Rechtliche Konsequenzen sind nicht zu befürchten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Jana Jürgen LL.M.