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Ist es eine Straftat?

16. Januar 2024 09:48 |
Preis: 47,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


10:54

Hallo,

Es geht um einem Mitarbeiter im Einzelhandel der an der Kasse stand um sich selber was zukaufen. Vor ihm war ein Paar ( Kunde) die hatten gerade ihren Einkaufswagen leer gemacht. Der Mann fragte seine Frau ob die Schokolade ihr gehört. Der Mitarbeiter sagte, nein alles gut die gehört zu mir. Wo die beiden mit dem Einkaufswagen ein Stückchen weiter gefahren sind, sah der Mitarbeiter das im Einkaufswagen noch ein Artikel drinne liegt. Er war Verunsichert ob er was sagen soll oder nicht. Es hätte ja auch sein können das die Kassiererin schon bescheid weiß. Im Endeffekt hatte er nichts gesagt. Er weiß jetzt nicht ob er beihilfe begannen hat ( was nicht seine Absicht war ) oder nicht weil er über die Umstände nicht bescheid wusste. Er kannte die Kunden auch nicht.

Wie ist die Rechtslage?

16. Januar 2024 | 10:38

Antwort

von


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80802 München
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Web: https://www.strafverteidigungmuenchen.com
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

In diesem Fall scheint es, dass der Mitarbeiter keine rechtliche Verantwortung trägt. Er hat keinen aktiven Beitrag zu einer möglichen Straftat geleistet, indem er den Artikel gestohlen oder dazu beigetragen hat, dass er gestohlen wird. Seine Unsicherheit, ob er etwas sagen sollte oder nicht, ist verständlich, aber nicht strafbar. Es ist die Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass alle Artikel korrekt bezahlt werden, und die Verantwortung des Kassierers, alle Artikel zu scannen und zu berechnen. Es wäre natürlich hilfreich gewesen, wenn der Mitarbeiter auf den vergessenen Artikel hingewiesen hätte, aber sein Versäumnis, dies zu tun, stellt keine strafrechtliche Handlung dar. Es ist immer gut, in solchen Situationen proaktiv zu sein und auf mögliche Fehler hinzuweisen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Aber in diesem speziellen Fall scheint der Mitarbeiter keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten zu haben.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Jana Jürgen, LL.M.

Rückfrage vom Fragesteller 16. Januar 2024 | 10:41

Vielen lieben Dank.

Was bedeutet denn ,, dazu beigetragen das der Artikel gestohlen wird"? Bedeutet das er hätte es zb mit den Kunden die mögliche Tat geplant?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. Januar 2024 | 10:54

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne gehe ich auch noch auf Ihre Rückfrage ein.

Genau - irgendeinen Tatbeitrag geleistet, welcher auf einem gemeinsamen Tatplan beruht.

In dem von Ihnen geschilderten Fall, ist dies aber gerade nicht der Fall.

Rechtliche Konsequenzen sind nicht zu befürchten.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Jana Jürgen LL.M.

ANTWORT VON

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