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Internetseite Rechtmäßig ?

9. Juni 2011 14:18 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Felix M. Safadi

Sehr geehrte Damen und Herren,

handelt es sich bei der folgenden Website: http://www.anjo.to/ um eine legale Internetseite?

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

gerne nehme ich zu Ihrer Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes wie folgt Stellung:

Sie müssen hier zwei Dinge voneinander unterscheiden:

1. Der Betreiber der Seite benötigt sicherlich eine Lizenz von YouTube bzw. der jeweiligen Rechteinhaber, um deren Inhalte kommerziell nutzen zu können. Für die kommerzielle Nutzung reicht es schon aus, dass auf der Seite (ziemlich penetrante) Werbung geschaltet wird, mit der Einnahmen erzielt werden, was der Fall zu sein scheint. Es ist nicht nötig, dass das Angebot selbst kostenpflichtig ist. Ob der Seitenbetreiber berechtigt ist, die YouTube-Inhalte kommerziell zu vervielfältigen, entzieht sich meiner Kenntnis. Dies müsste bei YouTube erfragt werden.

2. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob Sie als Nutzer die Dienstleistung des Anbieters in Anspruch nehmen dürfen oder nicht. Der Dienst besteht darin, dass YouTube-Videos direkt von der YouTube-Seite konvertiert werden, damit man sie auf seinem Rechner speichern kann, um sie bei Bedarf wiedergeben zu können, ohne die YouTube-Seite aufrufen zu müssen. Rechtlich handelt es sich dabei um eine (digitale) Vervielfältigung. Hersteller der Kopie wären Sie. Der Seitenbetreiber stellt Ihnen dafür nur ein Werkzeug zur Verfügung. Wenn die Kopie weder gewerblich noch öffentlich genutzt wird, spricht man von einer sog. Privatkopie (vgl. § 53 Abs. 1 UrhG ). Voraussetzung ist weiterhin, dass die Vorlage, von der man die Kopie macht, nicht „offensichtlich rechtswidrig" hergestellt ist. Bei YouTube-Videos wird man grundsätzlich davon auszugehen haben, dass diese NICHT „offensichtlich rechtswidrig" hergestellt sind. Hier kann man sich darauf verlassen, dass Google als Betreiberin mit den meisten Rechteinhabern entsprechende Lizenzverträge abgeschlossen hat. Dieser Umstand würde dann die Offensichtlichkeit einer möglichen Rechtswidrigkeit ausschließen. Das bedeutet, selbst für den Fall, dass das eine oder andere Video womöglich ohne Genehmigung der Rechteinhaber seinen Weg zu YouTube gefunden hat, wäre seine Vervielfältigung nicht „offensichtlich rechtswidrig".

Des Weiteren darf im Rahmen einer Privatkopie ein wirksamer Kopierschutz nicht umgangen werden und die Anzahl der Kopien ist beschränkt auf einzelne Exemplare. Einen Kopierschutz gibt es bei YouTube-Videos nicht. Zwar ist die Anfertigung von Kopien auf der YouTube-Seite nicht vorgesehen. Das reicht für die Annahme eines wirksamen Kopierschutzes aber nicht aus. Somit dürfen Sie für den eigenen, privaten Gebrauch diese Videos konvertieren und speichern und diese auch im Familien- und Freundeskreis weitergeben.

Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Felix M. Safadi
Rechtsanwalt

_________
Allgemeine Hinweise:

Bitte erlauben Sie mir noch den obligatorischen Hinweis, dass es sich bei dieser Antwort lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des allein auf Ihren Angaben basierenden Sachverhalts handelt. Eine solche ERSTberatung kann und will eine umfassende Begutachtung und den Gang zum Anwalt nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen weiterer Angaben kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Rückfrage vom Fragesteller 9. Juni 2011 | 15:45

Sehr geehrter Herr Safadi,

vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn ich diese Website kaufen wollte, besteht also das einzige rechtliche Risiko darin, dass Youtube/Google mir verbieten könnte die Inhalte zu Nutzen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 9. Juni 2011 | 15:52

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

wenn Sie die Seite kaufen und damit selbst betreiben wollen, müssten Sie sich von YouTube/Google die eingangs beschriebene Form der kommerziellen Nutzung (schriftlich) genehmigen lassen. Ansonsten flattern Ihnen unter Umständen sehr schnell Abmahnungen von Google-Anwälten mit Kostennoten in vierstelliger Höhe ins Haus.

mit freundlichen Grüßen

Felix M. Safadi
Rechtsanwalt

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