Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Aktuell sehe ich leider wenig Chancen, sich gegen die Forderung von Paypal zu wehren. Denn bei der Option „Friends&Family" besteht kein Käuferschutz. Sie haben die Transaktion auch authentifiziert, ohne sie im Detail zu überprüfen. Dies kann Paypal nicht angelastet werden.
Sie haben aber natürlich einen Anspruch auf Rückzahlung gegen den Empfänger der Zahlung. Sie haben ja bereits Anzeige erstattet und könnten überlegen, hier einen Anwalt einzuschalten, der Akteneinsicht nimmt und auf diese Weise den Namen und Adresse des Empfängers herausbekommt (soweit die Polizei hier etwas ermitteln konnte). Bei geschickten Betrügern sind die Chancen aber leider eher gering, dass hier ein Täter ermittelt wird, der dann auch das Geld zurückzahlen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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