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Internetbetrug bei Essenbestellung mit paypal

| 11. Juni 2025 18:20 |
Preis: 51,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich wollte heute bei YOKO Sushi in Falkensee Lieferessen bestellen, begab mich auf die Suche über Google und habe dann die oberste angezeigte Seite angeklickt. Sah genau so aus, wie ich es kannte. Ich habe dann dort mein Essen für EUR 16,80 ausgewählt und dann als Zahlungsmethode paypal ausgewählt. Nach Eingabe meiner Zugangsdaten habe ich mit einer deutlichen Verzögerung eine SMS zur Freigabe einer Transaktion für die Zwei-Faktor-Authentifikation erhalten. Nach Eingabe der Ziffern habe ich wenig später die Mitteilung erhalten, dass ich über paypal eine Betragsabbuchung über EUR 981,27 frei gegeben habe, angeblich für eine Ebay Transaktion für Tickets, natürlich mit paypal friends.
Eine Reklamation wurde von paypal abgelehnt , sie konnten keine betrügerische Nutzung erkennen, und da der Vorgang über paypal friends abgewickelt wurde, interessiert die auch nicht, dass wir keine Ware erhalten haben. Wir haben den Fall bei der Polizei angezeigt.
Ich kann mir den Vorgang nur so vorstellen, dass ich auf einer Fake-Seite von YOKO Sushi gelandet bin, welche mich wiederum zu einer Fake-Seite von Paypal geführt hat. Dann hat der Betrüger meine Zugangsdaten bei Paypal genutzt, um die Transaktion über EUR 981,27 durchzuführen. Da bei der Zwei-Faktor-Abfrage kein Betrag aufgeführt ist, sondern nur die 6 Ziffern, habe ich keinen Verdacht geschöpft und die betrügerische Transaktion freigegeben. Paypal droht mir bei einer LS-Rückgabe mit einem Inkassounternehmen.
Frage: Habe ich vor Gericht eine Chance, gegen den Einzug dieses Betrugs erfolgreich vorzugehen ?

11. Juni 2025 | 18:53

Antwort

von


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26131 Oldenburg
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Aktuell sehe ich leider wenig Chancen, sich gegen die Forderung von Paypal zu wehren. Denn bei der Option „Friends&Family" besteht kein Käuferschutz. Sie haben die Transaktion auch authentifiziert, ohne sie im Detail zu überprüfen. Dies kann Paypal nicht angelastet werden.

Sie haben aber natürlich einen Anspruch auf Rückzahlung gegen den Empfänger der Zahlung. Sie haben ja bereits Anzeige erstattet und könnten überlegen, hier einen Anwalt einzuschalten, der Akteneinsicht nimmt und auf diese Weise den Namen und Adresse des Empfängers herausbekommt (soweit die Polizei hier etwas ermitteln konnte). Bei geschickten Betrügern sind die Chancen aber leider eher gering, dass hier ein Täter ermittelt wird, der dann auch das Geld zurückzahlen kann.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Bewertung des Fragestellers 15. Juni 2025 | 20:34

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