Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Unternehmensform:
Ohne große Umstände können Sie sich als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammenschließen.
Ansonsten wäre zu überlegen, ob die von Ihnen erwähnte Interessengemeinschaft oder der nicht eingetragene Verein in Betracht kommen.
Eine Interessengemeinschaft ist in der Regel ein lockerer Zusammenschluss von Gleichgesinnten, die z.B. einem gemeinsamen Hobby nachgehen oder wie in Ihrem Fall ein solches Forum betreiben. Zur Gründung sind keine bestimmten Maßnahmen zu beachten, da in der Gestaltung und Zusammensetzung vollkommene Freiheit besteht. Eine Eintragung in ein Register gibt es nicht, auch keine satzungsmäßigen Vorschriften.
Der nicht eingetragene Verein ist eine Form des Vereins. Der nicht eingetragene Verein gilt, da er nicht ins Vereinsregister eingetragen ist, als nichtjuristische Person. In der allgemeinen Rechtsprechung wird diese Gemeinschaft aber einem eingetragenen Verein weitgehend gleichgestellt. Öffentlich rechtsverkehrend bestehen Einschränkungen. Und die Haftung liegt in der rechtlich nicht beglaubigten Gemeinschaft persönlich bei den Mitgliedern.
Im Grunde genommen ist es nicht erforderlich, sich direkt auf eine bestimmte Form zu einigen. Sie sind schon kraft Gesetzes eine GbR, welche in den §§ 705 ff. BGB
geregelt ist.
Diese Form einer Gesellschaft ist die einfachste und formell am wenigsten präzisierte. Sie gilt nicht als eigenständige juristische Person, sondern als eine Personenvereinigung, welche auf einem Vertrag beruht. Daher verfügt die GbR auch nur über beschränkte Rechtsfähigkeit, was sie dazu befugt, im äußeren Rechtsverkehr teilzunehmen, Verträge abzuschließen oder gesetzliche Ansprüche geltend zu machen, obwohl sie keine eigenständige Rechtspersönlichkeit hat.
Im Grunde genommen ist dies absolut ausreichend für Ihr Vorhaben.
Konto:
Inwieweit das Konto der Bank im Dorn im Auge ist, vermag nicht nachvollzogen werden. Es steht Ihnen frei, ein Geschäftskonto zu betreiben, über welches dann zahlreiche Transaktionen laufen.
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Steffan Schwerin