Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die von dem anderen Benutzer des Forums gegenüber Ihnen getätigten Äußerungen, stellen strafrechtlich sehr wohl eine Beleidigung dar.
Dies zumal, die Betitelung Ihrer Person in einem öffentlichen Forum erfolgte.
Unter den Begriff "freie Meinungsäußerung" fallen Tatsachenbehauptungen. Die Ihnen gegenüber benutzten Begriffe, sind aber keine solchen. Sie dienen einzig und allein der Ehrverletzung und sind somit beleidigend.
Fraglich ist nur, wie Sie sich dagegen wehren können. Eigentlich wäre zunächst der Betreiber gefordert, den entsprechenden User zu sperren.
Es besteht aber auch die Möglichkeit gegen den User Strafanzeige wegen Beleidigung, verbunden mit einem entsprechenden Strafantrag, zu stellen. Dabei sollten Sie die erfolgten Beleidigungen entsprechend dokumentieren (Screenshots o.ä.).
Da Ihnen der Name des Users sicherlich nicht bekannt ist, müssten Sie die Anzeige zunächst gegen Unbekannt einreichen. Die olizei oder die Staatsanwaltschaft werden diesen dann über den Betreiber ermitteln.
Sollte der User allerdings aus dem Ausland stammen, dürfte eine Strafverfolgung für die deutschen Behörden schwer fallen.
Hier kommt es nun wiederum darauf an, aus welchem Land der User stammt.
Die Strafanzeige können Sie auch ohne anwaltliche Hilfe einreichen. Ich gehe davon aus, dass Ihre Rechtsschutzversicherung hierfür nicht eintritt.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de