Sehr geehrter Fragender,
das Setzen von Links auf andere im Internet zugängliche Seiten an sich ist nicht zu beanstanden.
Anders sieht es jedoch aus, wenn um den Link herum auch Kommentare veröffentlich werden, die geeignet sind, die Autoren der verlinkten Beiträge verächtlich zu machen. Dies muss jedoch über die bloße Meinungsäußerung hinausgehen.
Dann hat jeder einzelne, der hier verächtlich gemacht wird, einen Anspruch auf Unterlassung.
Anders sieht es jedoch aus, wenn die Beiträge nicht mehr auf der Website vorhanden sind, sondern einzelne Passagen kopiert und dann auf der anderen Website veröffentlicht wurden. Jedem Autor steht ein Urheberrecht an den von ihm veröffentlichten Passagen zu, sofern diese eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen.
Ich habe Ihnen eine Mail geschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter