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Inkassoverfahren vor Fälligkeit rechtens?

11. Mai 2025 13:22 |
Preis: 40,00 € |

Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von


05:11

Hallo,

ich habe voreilig einen Fitnessvertrag am 24.02.25 abgeschlossen. Zuhause angekommen habe Ich dann doch mich anderweitig entschieden und habe mich durch nicht erscheinen und nicht reagieren eine nicht bearbeiten des Vertrags herbeizuführen versucht bzw. ein Widerruf des Vertrags aus Kulanz in Gange zu setzen. Leider ohne Erfolg.

Am 05.03.25 habe Ich per Email dann die Rechnung erhalten mit dem Zahlungsziel innerhalb von 30 Tagen. Somit wäre die Rechnung fristgerecht bis 04.04.25 (Eingang).

Allerdings folgte noch innerhalb der Zahlungsfrist am 24.03.25 ein Forderungsschreiben von Finion-Fairpay als Inkassodienstleister.

Meine Frage ist nun ist das Inkassoverfahren rechtsgültig oder kann Ich noch schnell die offene Rechnung begleichen noch bevor das Inkassounternehmen in Kenntnis gesetzt worden ist, dass das Inkassoverfahren zu früh eingeleitet wurde?

Weiterhin ist bereits weiter eskaliert sodass es bei einer RA Kanzlei vorliegt. Auch hier Rechtsgültigkeit? Ausserdem stellt die Kanzlei erstmals ein Posten auf am 21.02.25, der Vertrag wurde laut Gläubiger jedoch erst am 24.02.25 geschlossen. Wiederum war Ich jedoch nachweislich am 21.02.25 persönlich Vor Ort um den Vertrag auf dem Tablet zu unterzeichnen.

Gibt es in meinem Sachverhalt Formfehler die zu meinen Gunsten wären? Am liebsten wäre mir wenn Ich einfach nur die Hauptforderung bezahlen müsste ohne die Inkasso und RA Kosten.

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Mit den besten Grüßen
Philipp N.



11. Mai 2025 | 13:56

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,


ein Formfehler, der zum Verlust der Inkassokosten führen könne, ist Ihrer Sachverhaltsdarstellung nicht zu entnehmen. Auch besteht kein Widerrufsrecht, wenn Sie im Studio den Vertrag abgeschlossen haben.


Aber möglicherweise kann sich aus den Vertrag selbst ergeben, dass eben kein bestimmter Zahlungstermn (in der regel aber immer monatlich) vorgegeben worden ist. Dann, aber nur dann wären Inkassokosten nicht zu tragen.

Laden Sie den Vertrag bitte noch hoch, damit ich dazu ergänzen kann.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


Rückfrage vom Fragesteller 12. Mai 2025 | 04:46

Der Vertrag wurde auf dem Tablet unterzeichnet. Eine Kopie vom Vertrag wurde mir weder ausgehändigt noch per Email oder Post zugesendet. Ich kann jedoch die Unterlagen anfordern und an Sie weiterleiten.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. Mai 2025 | 05:11

Sehr geehrte Ratsuchende,


fordern Sie den Vertrag an, den Sie mir dann weiterleiten können.

Das muss aber schnell passieren, damit nicht noch ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg

ANTWORT VON

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