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4. November 2004 19:53 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Ich habe mich vor ca. 2 Monaten bei einer Internetadresse www.kvdr.de für einen Nebenverdienst angmeldet und auch meine Kontodaten angegeben. Daraufhin wurde mir direkt am folgenden tag eine Betrag von 39 € von meienm Konto abgebucht, ohne dass ich jedoch Login-Daten erhielt, um mit der Arbeit beginnen zu können. Ich rief nach ca. 2 Wochen beider Firma an und beschwerte mich. Daraufhin entschuldigte man sich bei mir und gab mir telefonisch Anmeldedaten duch, die jedoch nicht zum Erfolg führten bei der Anmeldung. Nachdem ich die Prozedur ein paar Mal durchgeführt hatte und immer wieder anrufen musste, dass es nicht klappt, war ich so ärgerlich, dass ich mein Geld zurück verlangte. Man wollte die Sache schließlich an die Buchhaltung weitergeben. Ich hörte jedoch nichts mehr von der Sache. Naqch ca. einem Monat schließlich ließ ich den abgebuchten Betrag zurückbuchen. Vor etwa 3 Wochen erhielt ich schließlich Nachricht von einem eingeschalteten Inkassobüro, die den Betrag für den zustande gekommenen Vertrag in Höhe von 39,- € sowie Rückscheckkosten und Inkassokosten, was sich zu einem Gesamtbetrag von 80,56 € summierte. Daraufhin bin ich zu einer Verbraucherberatung gegangen. Die rieten mir, zunächst mal Widerspruch dagegen einzulegen, was ich dann auch tat. Vor 2 Tagen schließlich meldete sich ein Mitarbeiter der Firma Danea, die die Internetadresse kvdr betreibt telefonisch bei mir. Er behauptete, mir die Login-Daten per email zukommen gelassen zu haben. Leider stellt sich dann heraus, dass die Email-Adresse, die ich damals angegeben hatte nicht mehr gültig war. Muss ich jetzt die 39,-€ sowie die Inkassokosten bezahlen, weil ein Vertrag zustande gekommen ist? Oder gilt ein Vertrag nur bei schriftlicher Form?

-- Einsatz geändert am 04.11.2004 19:54:00

4. November 2004 | 21:35

Antwort

von


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Sehr geehrte Damen und Herren,

ein Vertrag kann natürlich auch mündlich zustandekommen.

Der Fehler lag u.a. auch bei Ihnen, weil Sie eine Emailadresse angegeen haben, die nicht mehr gültig ist.

Daher müssen Sie den Summe bezahlten.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Klaus Wille

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