Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich entnehme Ihrer Anfrage, dass eine Forderung von unter 500 Euro gegen Sie besteht. In diesem Fall können grundsätzlich Inkassokosten in Höhe von bis zu 1,3 Geschäftsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gefordert werden, die sich auf € 58,50 belaufen zzgl. € 11,70 Auslagen. Hinzu kommen Umsatzsteuer. Darüber hinausgehende Kosten können grundsätzlich nicht verlangt werden, es sei denn, es sind aufgrund besonderer Schwierigkeiten des Falles höhere Kosten gerechtfertigt.
Meine Empfehlung wäre daher, das Inkassounternehmen aufzufordern, ggf. Nachweise über die Entstehung der höheren Inkassokosten beizubringen und ansonsten lediglich die Bereitschaft zu erklären, die Rechtsverfolgungskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu zahlen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dies Habe ich per e-mail heute bekommen ! was soll ich nun Bezahlen ? können sie mir dabei weiter Helfen bitte !
Sehr geehrter xxxxx,
Ihre Nachricht wurde uns weitergeleitet.
Sie zahlten mit Ihrer girocard-Karte und autorisierten den Lastschrifteinzug auf dem entsprechenden Bankkonto mittels Unterschrift.
Es wurde versucht den Betrag rechtmäßig abzubuchen, was jedoch scheiterte.
Jede von der Bank nicht eingelöste Lastschrift verursacht Bankgebühren. Zugleich verursacht eine Rücklastschrift eine Aufwandsentschädigung.
Sie sind seit dem Scheitern des Lastschrifteinzugs mit der Erfüllung des fälligen Kaufpreises in Verzug.
Mit Ihrer Ermächtigung, den Kaufpreis im Wege des Lastschriftverfahrens einzuziehen, haben Sie die Leistung angekündigt und signalisiert, dass das Geld auf Ihrem Konto zum Einzug zur Verfügung stehe, was als sogenannte Selbstmahnung zu werten ist.
Nachdem der Kaufpreis im Wege des Lastschriftverfahrens nicht eingezogen werden konnte, ist durch diese Selbstmahnung bereits Verzug eingetreten, so dass die infolge des Verzugs entstandenen Kosten als Verzugsschaden ersatzfähig und von Ihnen zu tragen sind.
In Form einer 1-Cent-Überweisung auf Ihr Konto informierte die Payone GmbH Sie am 18.09.2019 über die offene Kartenzahlung.
Da bis zur mitgeteilten Frist keine Überweisung Ihrerseits erfolgte, wurde ein erneuter Einziehungsversuch vorgenommen, welcher ebenfalls scheiterte. Hierdurch sind weitere Bankgebühren entstanden.
Mit einer weiteren 1-Cent-Überweisung auf Ihr Konto informierte die Payone GmbH Sie nochmals über die offene Kartenzahlung sowie über unsere Beauftragung.
Die geltend gemachte Forderung setzt sich wie folgt zusammen:
Einkauf vom 06.09.2019, Aktenzeichen 113079343
1. Hauptforderung (ursprünglicher Kaufbetrag) 74,16 EUR
2. Bankrücklastschriftkosten 7,30 EUR
3. Kosten der Payone GmbH 2,47 EUR
4. Geschäftsgebühr (§§ 280
, 241
, 286 BGB
, Nr. 2300 VV RVG) 22,50 EUR
5. Auslagen (§§ 280
, 241
, 286 BGB
, Nr. 7002 VV RVG) 4,50 EUR
Offener Forderungsbetrag 110,93 EUR
Einkauf vom 06.09.2019, Aktenzeichen 113079488
1. Hauptforderung (ursprünglicher Kaufbetrag) 43,54 EUR
2. Bankrücklastschriftkosten 7,30 EUR
3. Kosten der Payone GmbH 2,47 EUR
4. Geschäftsgebühr (§§ 280
, 241
, 286 BGB
, Nr. 2300 VV RVG) 22,50 EUR
5. Auslagen (§§ 280
, 241
, 286 BGB
, Nr. 7002 VV RVG) 4,50 EUR
Offener Forderungsbetrag 80,31 EUR
Einkauf vom 09.09.2019, Aktenzeichen 113087487
1. Hauptforderung (ursprünglicher Kaufbetrag) 43,19 EUR
2. Bankrücklastschriftkosten 7,30 EUR
3. Kosten der Payone GmbH 2,47 EUR
4. Geschäftsgebühr (§§ 280
, 241
, 286 BGB
, Nr. 2300 VV RVG) 22,50 EUR
5. Auslagen (§§ 280
, 241
, 286 BGB
, Nr. 7002 VV RVG) 4,50 EUR
Offener Forderungsbetrag 79,96 EUR
Wir teilen mit, dass die Gesamtbeträge letztmalig am 27.11.2019 Ihrer Bank zwecks Abbuchung übersandt werden. Die Buchung erfolgt am 29.11.2019.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Credit & Collections Service GmbH
Sehr geehrte(r) Ratsuchender(r),
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich teilte Ihnen bereits die Gebühren mit, die ein Inkassounternehmen für die Geltendmachung der Gesamtforderung beanspruchen darf. Bankrücklastschriftkosten sind von Ihnen ebenso zu erstatten. Was die Kosten der Payone GmbH angeht, so kann ich nicht beurteilen, ob diese tatsächlich berechtigt sind. Diese sind nur geschuldet, wenn diese erforderlich gewesen sind, um die Forderung gegen Sie geltend zu machen.
Mit freundlichen Grüßen