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Immobiliendarlehn

30. Juni 2018 07:03 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Rechtsanwalt Alexander Busch

Sehr geehrte Damen und Herren.
Mein Mann und ich möchten einen Kreditvertrag zur Finanzierung einer Immobilie abschließen. Mein Mann ist Euity Partner einer Us Kanzlei sein Gehalt wird in New York in Dollar genommen und uns in Euro ausbezahlt. Wir haben unseren festen Wohnsitz in Deutschland, sind auch hier Steuerpflichtig und beide deutsche Staatsbürger. Nun waren wir mit den Kreditverhandlungen bei der Commerzbank durch, alles passte. Dann kam der Anruf, ein Kredit sei wegen des sogenannten Wandlungsrechtes aufgrund einer EU Richtlinie nicht möglich. Ich bin selbst Juristin und meine, dass diese Richtlinie auf uns gar keine Anwendung findet. Wir sind ja beispielsweise keine Engländer aus England die einen Euro Kredit beantragen.
Meine Frage nun, habe ich Recht, wenn ich sage, wir fallen nicht unter diese Richtlinie.
Beste Grüße Maria Distler

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die von der Bank erwähnte Richtlinie wurde bzgl des „Wandlungsrechts" mit § 503 BGB in das deutsche Recht umgesetzt.

Tatsächlich kann ich nicht erkennen, wieso diese Norm bei Ihnen Anwendung finden sollte, denn Sie geben an, Steuerinländer zu sein und auch Ihren Wohnsitz in Deutschland zu haben.

Weisen Sie die Bank hierauf hin und fragen Sie nach, weswegen diese Vorschrift anwendbar sein sollte.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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