Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die von der Bank erwähnte Richtlinie wurde bzgl des „Wandlungsrechts" mit § 503 BGB
in das deutsche Recht umgesetzt.
Tatsächlich kann ich nicht erkennen, wieso diese Norm bei Ihnen Anwendung finden sollte, denn Sie geben an, Steuerinländer zu sein und auch Ihren Wohnsitz in Deutschland zu haben.
Weisen Sie die Bank hierauf hin und fragen Sie nach, weswegen diese Vorschrift anwendbar sein sollte.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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