Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie können auch bereits jetzt einen Mietvertrag mit einem neuen Mieter vereinbaren - Sie gehen aber das Risiko ein, dass Sie diesen Vertrag später nicht erfüllen können, wenn der Zuschlag erfolgreich angegriffen wurde. Wenn dieser Fall eintritt, schulden Sie dem Mieter, dem Sie dann eine Wohnung vermietet haben, die Sie ihm gar nicht zur Verfügung stellen können, möglicherweise Schadensersatz. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie also zuerst die Rechtswirksamkeit des Zuschlags abwarten, bevor Sie neue Mietverträge abschließen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen