Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.
Sie benötigen ein Visum zur Eheschließung.
Dieses ist zwingend bei der deutschen Botschaft in Montenegro zu beantragen (oder falls vorhanden eine deutsches Konsulat).
Alle Personen, die ein Visum zum Zweck der Einreise nach Deutschland beantragen möchten, MÜSSEN zuvor einen Termin mit dem seit kurzem eingeführten elektronischen Buchungssystem der deutschen Botschaft vereinbaren, was behördlich derart vorgeschrieben ist.
Sie nötigen ein Visum zur Eheschließung (Nationales Visum, Kategorie D Langzeit / ständiger Aufenthalt in Deutschland).
Die Bearbeitungszeit eines nationalen Visums (zur Eheschließung, Langzeit, Kategorie D) kann bis zu drei Monaten dauern. Es ist nicht möglich, die Bearbeitungszeit zu beschleunigen - nach Angaben der Botschaft.
Dieses ist aber durchaus zumutbar, (leider) üblich und auch rechtens.
Nur wenn grundsätzlich drei Monate Bearbeitungszeit überschritten wären, könnten Sie
sich gerichtlich in Deutschland zur Wehr setzen.
Nach Visumserteilung kann die Einreise stattfinden und ein Aufenthaltstitel in Deutschland für den Ehegatten beantragt werden.
Sie haben wie gesagt grundsätzlich keinen Einfluss auf die Schnelligkeit der Visumsvergabe, können aber folgendes dazu beitragen bzw. verlangen:
- Informnieren Sie sich auf der Internetseite der deutschen Botschaft - alles Wichtige ist dort erwähnt und herunterladbar;
- Legen Sie höchsten Wert auf eine vollständige und wahrheitsgemäße Ausfüllung des Visumsformulars und Beifügung der notwendigen Unterlagen;
- länger als drei Monate darf die Erteilung des Visum in aller Regel nicht dauern (s. o.).
Sämtliche Unterlagen in serbischer oder montenegrinischer Sprache sind mit amtlich
beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.
2.
Sie können nach der Einreise einen Aufenthaltstitel für den langfristigen bis unbefristeten Aufenthalt beantragen - dieser berechtigt auch nach Ausstellung direkt zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Vielen Dank schonmal fuer ihre sehr gut verständliche Antwort. KANN mein verlobter auch ganz normal mit dem Bus (somit mit Reisepass) hier zu mir kommen? Sprich anfang Oktober, somit war er dann wieder 3 Monate drüben.
Wir heiraten dann wie geplant ende Oktober und dann stellen wir hier von Deutschland/Hessen die genannten Anträge?
Oder MUSS er dann trotzdem wieder rueber?
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Nachfrage möchte ich Ihnen gerne wie folgt beantworten:
Nein, das wird leider aller Voraussicht nach so funktionieren, da er zwar visumsfrei einreisen kann, nicht aber zum Zwecke der Heirat nach meiner Einschätzung.
Es muss also erst die Ausreise und dann die Wiedereinreise mit dem entsprechenden Heiratsvisum erfolgen.
Ansonsten kann dieses mit der Ausländerbehörde bei Ihnen vor Ort abgeklärt werden - fragen Sie dort an, aber ich glaube nicht, dass sich die darauf einlassen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg, Rechtsanwalt