Sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen wie folgt beantworten:
Sie haben Recht – Unterhaltsberechnungen in diesem Forum können nicht endgültig erfolgen. Ich möchte Ihnen aber den Anhaltspunkt anhand der Zahlen geben, die Sie übermittelt haben:
Ihre Kinder bis 5 Jahre erhalten nach der Düsseldorfer Tabelle Unterhalt von 283 € in Gruppe VII. Hierauf ist das hälftige Kindergeld (je 77 €) anzurechnen - § 1612b I BGB
.
Damit ergibt sich ein Unterhalt von insgesamt 412 €.
Ihrem Mann stehen 2400 € zur Verfügung, er leistet Unterhalt von 412 € und 956 € - damit verbleiben Ihm 1032 €. Damit läge kein Mangelfall vor, da der notwenige Selbstbehalt von € 1000 gewahrt wird.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
danke das hilft schon weiter...also kann ich von max 412 eur ausgehen....können Sie mir noch eine zahl nennen was der mindestunterhalt ist...sprich von welchem minimum ich ausgehen kann?? lg und danke
Der genannte Unterhalt ergib sich aus der Düsseldorfer Tabelle. Einen "Mindsunterhalt"an sich gibt es nicht. Sollte Ihr Mann nicht leistungsfähig sein, würde das zur Verfügung stehende Geld jeweils<anteilig verteilt.