Ich habe eine Gelstrafe bekommen von 90 tagen und konnte die nicht bezahlen und habe ein strafbefehl bekommen und muss in die JVA. Meine Frage ist geh ich bei geldstarfe in den Offnen oder Geschlossen Vollzug ? das ist mein erstes mal das ich in eine JVA muss.
Zuerst möchte ich Sie daraufhin weisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll, die in keinem Fall die Beratung durch eine Kollegin/ einen Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung komplett anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.
Ihre Frage beantworte ich aufgrund, der von Ihnen erhaltenen Angaben und dem eingesetzten Betrag wie folgt:
Gemäß § 43 StGB
tritt an die Stelle einer UNEINBRINGLICHEN Geldstrafe Freiheitsstrafe.
Einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe.
Das Mindestmaß der Ersatzfreiheitsstrafe beträgt dabei ein Tag.
Die Ersatzfreiheitsstrafe kann in der Regel im offenen Vollzug erfolgen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen und eine erste rechtliche Orientierung bieten konnte.