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Ich muss in die JVA

24. Februar 2009 09:19 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo Zusammen

Ich habe eine Gelstrafe bekommen von 90 tagen und konnte die nicht bezahlen und habe ein strafbefehl bekommen und muss in die JVA. Meine Frage ist geh ich bei geldstarfe in den Offnen oder Geschlossen Vollzug ? das ist mein erstes mal das ich in eine JVA muss.

24. Februar 2009 | 09:41

Antwort

von


(110)
Mainzer Strasse 139-141
66121 Saarbrücken
Tel: 0681-9405552
Web: https://www.rechtsanwaeltin-stiller.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.

Zuerst möchte ich Sie daraufhin weisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll, die in keinem Fall die Beratung durch eine Kollegin/ einen Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung komplett anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.

Ihre Frage beantworte ich aufgrund, der von Ihnen erhaltenen Angaben und dem eingesetzten Betrag wie folgt:

Gemäß § 43 StGB tritt an die Stelle einer UNEINBRINGLICHEN Geldstrafe Freiheitsstrafe.
Einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe.
Das Mindestmaß der Ersatzfreiheitsstrafe beträgt dabei ein Tag.

Die Ersatzfreiheitsstrafe kann in der Regel im offenen Vollzug erfolgen.


Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen und eine erste rechtliche Orientierung bieten konnte.


Mit freundlichen Grüßen


Tanja Stiller
Rechtsanwältin





Rechtsanwältin Tanja Stiller

ANTWORT VON

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