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Ich habe ein Problem

| 17. Juni 2006 09:04 |
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Strafrecht


Sehr geehrte Anwälte,

ich bin bei einer Verbrauchercommunity angemeldet, in der man Erfahrungsberichte schreiben kann.
Leider kommen in dieser Communitiy die Interessen der einzelnen angemeldeten Autoren manchmal ins Gehege.
Jeder Autor kann in diesem Forum die Berichte des anderen bewerten.
Für jede Bewertung bekommt man dort Geld, für besonders gute BEwertung für besonders gute Berichte über Joghurts oder andere Produkte bekommt man mehr GEld als für weniger gute.
Da ich als Autor andere nach ihrem Können bewerte und nicht, nach Sympatie, habe ich desöfteren Ärger mit den anderen.
Wenn ich beispielsweise einen BEricht meines "Kollgegen" schlecht bewerte, bekomme ich naturgemäß öfters auch eine schlechte Bewertung, was man bei Ciao, so heisst die Community sich "Rachebewertung" nennt.
Aufgrund dieser sich steigender Diskrepanzen und folgenden Beleidigungn in den GB unterschiedlichster Natur, wo denke ich mal jeder nicht unschuldig war und den heimtückischen Intrigenspinnerei haben die zwei beleidigten Autoren andere auch auf ihre Seite bekommen, dies gepaart mit Beleidigungen etc.
Das hat sie nun so weit hiochgesteigert, dass man mich in diesem Forum sozusagen fast täglich schlecht bewertete und dann auch noch behauptet wird, ich hätte irgendjemanden beleidigt.

Nun gut, letztenendes ist mir dann gestern aus lauter Wut leider die Hutschnurr geplatzt und ich habe einen wenig sinnigen Beiträgen ins Cafe, (also der BEreich von Ciao, wo die Autoren untereinander kleinere Gedichte oder Politik oder kleine Märchen verfassen) gesetzt.
In diesem Bericht habe die imaginären Mitgliedsnamen, die aber nicht den Originalnamen entsprechen mit dem ersten Anfangsbuichstaben erwähnt, teilweise auch durch andere fiktive Namen ersetzt und habe dies in ein Märchen umgewandelt.
Ich habe begonnen mit" Es war einmal..."
Und habe dann weiter die ganzen Frechheiten und Machenschaften der anderen beschrieben.
Weiter geht es folgendermaßen in meinem BEricht fort
Ich zitiere.:

"...Doch eines Tages kam eine böse Hexe namens Mutter Honecker, ein alter germanischer Hexenname, der nix gutes im Schilde führt.
Von Honecker versuchte den armen Martin zu vernichten, sie schoss mit Todespfeilen auf ihn ein und verwandelte ihn mit ihrer Macht zum Magnet der Schmeissfliegen.
Viele holde Retter, wie H. und D. konnten den armen Martin nicht aus seiner grauseligen Lage befreien, da sie alle Mitautoren verhexte mit ihrem Zombiestrahl, eine Art Erfindung der bösen Hexe, die es damit schaffte ihren Bann der Dunkelheit zu vergrößern.
Sie versuchte damit die Welt "Ciao " zu erobern, ein Planet der Finsterniss und willenloser Zombies sollte entstehen, die ihr als Armee des bösen Tuns beiseite stehen sollte...."

Ich habe, wie sie merken die Namen unkenntlich gemacht, die Story mit farbigen Metaphern verziert und insgesamt dafür Sorge getragen, dass kein wirklich Außenstehender daraus einen Rückschluss auf betreffende Personen ziehen kann.

Ich habe dann am Ende noch folgendes erwähnt.:

"Ps.:
Nich alles ernst nehmen, nur Spass, dass ist freie Kunst und nach Art.5 Abs. 3 GG geschützt
Ich betrachte mein Werk als höchste Kunst und
setze MEIN
Copyright


Die genannten Namen sind rein fiktiv, Ähnlichkeiten mit lebenden Personen sind reiner Zufall, trotzderm sind Anfeindungen nicht möglich, da erlaubte Zitate nach § 51 URheberrechtsgesetz nicht zu erkennen sind. "

Leider ist dieser BEricht nicht gut angekommen, können sie mir sagen, ob mir da nun was passieren kann und wie ich mich jetzt verhalten soll ?
Sollte ich abstreiten, dass es sich um diese Leute handelt und kann das nun wirklich Ärger bedeuten ?
Was kann mir alles passieren ?


Danke

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie sollten sich wegen dieses Artikels nicht zu viele Sorgen machen. Strafrechtlich kommen für Ihre Geschichte allenfalls die Strafvorschriften der Beleidigung pp. (§§ 185 ff. StGB ) in Betracht. Dies erfordert jedoch, dass zum einen die in Ihrer Geschichte erwähnten Figuren bestimmten Personen zuordnenbar sind, was zumindest für den betroffenen Personenkreis der Fall sein dürfte, und zum anderen, dass diese Äußerung als herabsetzendes Werturteil einzustufen ist. Hierfür ist auf den objektiven Sinn (aus der Sicht eines unbefangenen Erklärungsempfängers) im konkreten Kontext abzustellen. Davon ausgehend vermag ich in Ihrer Geschichte, obwohl sie sicherlich "grenzwertig" ist, noch keine Beleidigung zu erkennen. Im übrigen wäre eine Beleidigung nur verfolgbar, wenn von dem Verletzten ein Strafantrag gestellt würde, und auch dann würde dieser von der Staatsanwaltschaft höchst wahrscheinlich auf den Privatklageweg verwiesen.

Etwas anderes ist jedoch die Frage, ob dieses Verhalten etwa gegen die Nutzungsbestimmungen von ciao verstößt und daher im Wiederholungsfall einen Ausschluss von dieser Plattform für Sie nach sich ziehen könnte.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen ersten Angaben geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 17. Juni 2006 | 09:34

Die betreffende Person versteht in der Beziehung keinen Spass, kann ich auch teilweise nachvollziehen, allerdings ist diese Person, wie ich schon am Rande erwähnt hatte, mit Beleidigungen ebenfalls niht zimperlich umgegangen.
Jedenfalls hat diese Person nun angekündigt, dass sie mich verklagen wird, es wurde durch diese Person auch der Wege der Privatklage erwogen.
Ist bei einer Beleidigung nicht der konkrete Name notwenig oder reicht es aus, wenn man die Person durch den Text erahnen kann.
Ich habe den Text s.o. ja nicht g anz hier genannt, in der nächsten Passage geht es um folgendes Person.:
Passage.:

"...Doch die böse von Honecker baute ihre Machtstellung aus, sie erschuf den Paragraphenreitenden J., der einen mit Paragraphengesülze zuhauen kann, dieser Art Zombie ist wegen seiner Berichte mit Vorsicht zu geniessen, da das Wort gegen einen verwendet werden kann, er wirkt wie ein Spiegel des falschen Seins, pikant und aufschlussreich hat er die Aufgabe, die Gefolgschaft aufzubauen und andere zu infiltrieren...."

Können sie mir anhand dieses weiteren Ausschnitts, die mögl. Strafbarkeit nochmal verdeutlichen.
Falls es zu einer Anzeige durch die Person kommt, wird diese dann weiter verfolgt werden ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. Juni 2006 | 09:43

Sehr geehrter Fragesteller,

die nun von Ihnen zusätzlich zitierte Passage ändert an meiner bereits geäußerten Auffassung nichts, auch wenn es grunsätzlich ausreichend ist, daß die Personen - u.U. auch nur für einen kleinen Personenkreis - aus Ihrer Schilderung bestimmbar sind, eine Nennung der Namen ist nicht erforderlich.

Soweit wechselseitig "Beleidigungen" erfolgten, kann dies im Rahmen des § 199 StGB zur beiderseitigen Straffreiheit führen, Voraussetzung hierzu ist jedoch, daß tatsächlich auf beiden Seiten Beleidigungen vorliegen.

Ihre Nachfrage gibt mir jedoch Anlaß zu einer Anmerkung: Sie dürfen nicht nur eine einzelne Äußerung isoliert betrachten, vielmehr muß auch das gesamte Umfeld, d.h. der gesamte Geschehensablauf mit allen Äußerungen etc. einbezogen werden. Nur dann ist eine sichere Beurteilung der Strafbarkeit möglich. Nach Ihrer Frage war ich zunächst von einer vereinzelten "Geschichte" ausgegangen, Ihre Nachfrage legt aber nahe, daß es hier - auch ausserhalb der Rachebewertungen - noch weitere Ereignisse gibt, die in die rechtliche Beurteilung einbezogen werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt

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Vielen Dank ihre Antwort hat mir sehr geholfen, auf diesem Wege teile ich ihnen aber zu meiner Ehrenrettung mit, dass ich keinerleit weitere gravierende Passagen mehr nicht gesagt habe, dies war sozusagen das ganze Pulver. Danke

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