Sehr geehrter Fragesteller,
für die Vereinbarung eines erfolgsabhängigen Honorars reicht zunächst einmal ein einfacher Vertrag aus.
Dieser muss allerdings die folgenden Inhalte bereit stellen:
1) Genaue Bezeichnung Ihrer Tätigkeit und Dauer
2) Genaue Bezeichnung des zu optimierenden Vertrages samt derzeitiger Konditionen und Vetragslaufzeiten
3) Inhalt der Vergütung, wie viel prozentualer Lohn gezahlt wird als Vergutujg und eine genaue Berechnung speziell zur Kostendiffrerenz und auf wie viele Monate hin gerechnet wird.
4) Unterschrift beider Parteien
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Vertragsmustererstellung nicht im zeitlichen Umfang von zwei Stunden geleistet werden kann.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:
Guten Morgen Herr Hoffmeyer!
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Was würde die Erstellung einer Vertragsvorlage denn kosten und wie kann ich sie beauftragen?
Freundliche Grüße
v
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne können Sie mich wegen der Beauftragung direkt per Email anschreiben. Ich werde Ihnen sodann die Gebühr hierfür auf vertraulicher Basis nennen.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt