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Honorarvereinbarung/Werkvertrag für Dienstleistungen im Finanzbereich

| 4. Juli 2015 18:56 |
Preis: 40€ Historischer Preis
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Vertragsrecht


Beantwortet von


13:41

Ich bin selbstständiger Versicherungsmakler mit Zulassung nach §34d, §34c und §34f GewO .

Neben den täglichen, branchenüblichen Arbeiten fallen mehr und mehr zusätzliche Aufgaben und Anfragen an. Hier geht es sehr oft um Kostenoptimierungen bei Kunden.

Als Beispiel führe ich Optimierungen von laufenden Krediten, Hypothekendarlehen oder Haushaltskosten wie Strom, Gas oder Telefon an. Teilweise geht es auch um interne Umstellungen von langjährig laufenden Versicherungen.
Diese von mir erbrachten Dienstleistungen erbringen häufig nur eine sehr geringe oder keine Provision, sehr oft jedoch einen erheblichen Vorteil für den Kunden.

Diese Dienstleistungen möchte ich mir künftig, erfolgsabhängig direkt vom Kunden vergüten lassen. Zum Beispiel über eine Vereinbarung, dass das 3fache der monatlichen Ersparnis an mich als einmaliges Honorar zu zahlen ist.

In welcher Form Vertrag kann ich das rechtssicher regeln? Reicht hier ein "Standard Werkvertrag", der z.B. bei Bauleistungen eingesetzt wird? Oder ist eine einfache Angebotserstellung mit anschliessender Rechnung ausreichend? Wie muss eine solche erfolgsabhängige Honorarvereinbarung aussehen?

Vielen Dank für eine schnelle Antwort.

4. Juli 2015 | 19:43

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

für die Vereinbarung eines erfolgsabhängigen Honorars reicht zunächst einmal ein einfacher Vertrag aus.

Dieser muss allerdings die folgenden Inhalte bereit stellen:

1) Genaue Bezeichnung Ihrer Tätigkeit und Dauer
2) Genaue Bezeichnung des zu optimierenden Vertrages samt derzeitiger Konditionen und Vetragslaufzeiten
3) Inhalt der Vergütung, wie viel prozentualer Lohn gezahlt wird als Vergutujg und eine genaue Berechnung speziell zur Kostendiffrerenz und auf wie viele Monate hin gerechnet wird.
4) Unterschrift beider Parteien

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Vertragsmustererstellung nicht im zeitlichen Umfang von zwei Stunden geleistet werden kann.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 5. Juli 2015 | 09:36

Guten Morgen Herr Hoffmeyer!

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Was würde die Erstellung einer Vertragsvorlage denn kosten und wie kann ich sie beauftragen?

Freundliche Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. Juli 2015 | 13:41

v

Ergänzung vom Anwalt 5. Juli 2015 | 13:44

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne können Sie mich wegen der Beauftragung direkt per Email anschreiben. Ich werde Ihnen sodann die Gebühr hierfür auf vertraulicher Basis nennen.

Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen


Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 6. Juli 2015 | 14:29

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 6. Juli 2015
4,8/5,0

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ANTWORT VON

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30449 Hannover
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