die Buchung unserer Finca auf Mallorca für einen Familienurlaub über Hometogo wurde storniert, da am Fälligkeitstag der fehlende Restbetrag wegen des Limits der Kreditkarte nicht abgebucht wurde (fälliger Restbetrag: 5096€, Kreditkartenlimit 5000€).
Wir haben das Limit noch am selben Tag unmittelbar nach der Benachrichtigung durch Hometogo hochgesetzt und sowohl Hometogo selbst, als auch den direkten Vermieter der Unterkunft (Vacalia) mehrfach kontaktiert und verschiedene Lösungsvorschläge angeboten (unter anderem direkte Überweisung).
Hometogo und Vacalia verweisen jeweils auf die andere Partei und weisen die Verantwortung von sich. Sie bestehen auf die Stornierung und wollen die bereits am 15.04.2022 gezahlte Anzahlung in Höhe von 2329,60€ einbehalten.
Da die Unterkunft durch die Stornierung online auf verschiedenen Webseiten wieder freigeschaltet wurde, haben wir sie erneut für denselben Zeitraum - diesmal über booking.com - gebucht, sodass wir an einer Rücknahme der Stornierung durch Hometogo/Vacalia nicht mehr interessiert sind.
Allerdings fragen wir uns, ob die Einbehaltung der Anzahlung rechtens ist, v.a. in Anbetracht der Umstände der Stornierung und der Tatsache, dass die Unterkunft im gebuchten Zeitraum durch unsere erneute Buchung nicht leerstehen wird.
Vielen Dank für die Hilfe und freundliche Grüße.
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich hat der andere Anbieter/Vermieter einen Anspruch auf die Stornierungsgebühren (hier wohl in w der Anzahlung), wenn nicht fristgerecht gezahlt wurde. Sie haben das jedoch sofort angeboten, sodass deren Weigerung der Annahme des Geldes unzulässig war - das kann aber dahinstehen, da die Finca ja im selben Zeitraum komplett neu vermietet wurde, sodass der Vermieter das Geld nur einmal fordern kann und so ggf. nur eine Bearbeitungsgebühr anfallen würde. Schwierig wird nur die Rückforderung, wenn das Unternehmen im Ausland sitzt. Das sollten Sie bei dieser hohen Summe kurzfristig anwaltlich prüfen lassen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.