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Höhe/Anpassung von Versorgungsausgleich

| 2. September 2015 10:09 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Reinhard Moosmann

Zusammenfassung

Zu den Auswirkungen des Versorgungsausgleichs.

Hallo,
Bin seit 1972 im Bundesbeamtenverhältnis und wurde am 22.11.1991 rechtkräftig geschieden.
Versorgungsanwartschaften wurden für die Zeit 01.04.1978 - 31.01.1991 errechnet.
Hieraus wurde nach § 1587 b, Abs. 2 BGB (Quasi-Splitting) ein Versorgungsausgleich in Höhe von 203,12 DM errechnet.
Da ich vmtl. Mitte 2016 aus gesundheitlichen Gründen pensioniert werde, hätte ich gerne gewußt was auf mich zu kommt. Können Sie mir einen +/-Betrag nennen?
Falls nicht, wer muss mir Auskunft geben.
Hoffe Sie können mir weiterhelfen
M.f.G.
Ein Ratsuchender

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Beim Quasi-Splitting hat das Familiengericht für Ihre geschiedene Ehefrau Rentenanwartschaften in einer gesetzlichen Rentenversicherung begründet.

Wie sich der Versorgungsausleich konkret auf die Höhe der zu erwartenden Pension auswirkt, muss Ihr Dienstherr bzw. die dort zuständige Besoldungstelle ermitteln.




Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 2. September 2015 | 12:34

Muss mir die Besoldungstelle hierüber Auskunft geben,d.h. den Betrag errechnen, oder kann sie ablehenen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. September 2015 | 13:47

Das kann ich leider nicht exakt beantworten.Wenn Sie Mitte 2016 aus gesundheitlichen Gründen pensioniert werden. Muss ohnehin die Höhe der Pension ermittelt werden. Ich meine daher, dass auch jetzt schon die gewünschte Auskunft erteilt werden sollte.

Bewertung des Fragestellers 2. September 2015 | 12:24

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