Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Beim Quasi-Splitting hat das Familiengericht für Ihre geschiedene Ehefrau Rentenanwartschaften in einer gesetzlichen Rentenversicherung begründet.
Wie sich der Versorgungsausleich konkret auf die Höhe der zu erwartenden Pension auswirkt, muss Ihr Dienstherr bzw. die dort zuständige Besoldungstelle ermitteln.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Muss mir die Besoldungstelle hierüber Auskunft geben,d.h. den Betrag errechnen, oder kann sie ablehenen?
Das kann ich leider nicht exakt beantworten.Wenn Sie Mitte 2016 aus gesundheitlichen Gründen pensioniert werden. Muss ohnehin die Höhe der Pension ermittelt werden. Ich meine daher, dass auch jetzt schon die gewünschte Auskunft erteilt werden sollte.